Bibliotheken dürfen Bücher digitalisieren
Deutscher Bibliotheksverband begrüßt EuGH-Urteil Luxemburg/Berlin, 12. September 2014: Bibliotheken dürfen Bücher aus ihrem Bestand auch ohne Zustimmung der Verlage digitalisieren – wenn sie diese elektronischen Duplikate dann nur an digitalen Leseplätzen innerhalb der Leihbücherei verfügbar machen. Das hat gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Die Richter erteilten zwar keine Blanko-Vollmacht an die Bibliotheken, erlaubten es den EU-Mitgliedsländern aber ausdrücklich, solche Reglungen per Gesetz einzuführen. Der „Deutsche Bibliotheksverband“ (DBV) in Berlin hat dieses Urteil heute ausdrücklich begrüßt. hw