Berlin, 1. Oktober 2013: Der „Deutsche Bibliotheksverband“ (DBV) hat die jüngste Urheberrechts-Novelle begrüßt, laut der Bibliotheken künftig vergriffene oder verwaiste Bücher bis zum Erscheinungsjahr 1966 digitalisieren dürfen. Eine entsprechende Reglung hatte im Sommer zunächst der Bundesrat beschlossen, nun hat auch der Bundesrat zugestimmt.
Die Bibliotheken können demnach zum Beispiel aus ihrem Bestand alte Bücher, für die keine Rechteinhaber mehr ermittelbar sind, einscannen. Die Rechte sollen treuhänderisch von den Rechteverwertungsgesellschaften wahrgenommen werden (hier wohl in der Regel die VG Wort).
Forscher dürfen Aufsätze nun nach Embargofrist frei ins Netz stellen
Die Novelle sieht zudem vor, dass Forscher ihre wissenschaftlichen Aufsätze zwölf Monate nach der Erstveröffentlichung bei einem Verlag frei ins Internet stellen dürfen, um den wissenschaftlichen Austausch von neuen Erkenntnissen zu fördern. Bedingung ist, dass die Aufsätze auf Forschungsprojekten basieren, die mindestens zur Hälfte durch öffentliche Gelder finanziert wurden. Der DBV fordert allerdings, die Embargofrist auf sechs Monate zu halbieren. Heiko Weckbrodt
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