Bibliotheken begrüßen Digitalisierungs-Erlaubnis für alte Schwarten
Berlin, 1. Oktober 2013: Der „Deutsche Bibliotheksverband“ (DBV) hat die jüngste Urheberrechts-Novelle begrüßt, laut der Bibliotheken künftig vergriffene oder verwaiste Bücher bis zum Erscheinungsjahr 1966 digitalisieren dürfen. Eine entsprechende Reglung hatte im Sommer zunächst der Bundesrat beschlossen, nun hat auch der Bundesrat zugestimmt.