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Bibliotheken dürfen Bücher digitalisieren

Die Bibliotheken wollen verwaiste und vergriffene Bücher endlich digitalieren dürfen. Abb.: Tom , Wikipedia; Montage: hw
Die Bibliotheken wollen verwaiste und vergriffene Bücher endlich digitalieren dürfen. Abb.: Tom , Wikipedia; Montage: hw

Deutscher Bibliotheksverband begrüßt EuGH-Urteil

Luxemburg/Berlin, 12. September 2014: Bibliotheken dürfen Bücher aus ihrem Bestand auch ohne Zustimmung der Verlage digitalisieren – wenn sie diese elektronischen Duplikate dann nur an digitalen Leseplätzen innerhalb der Leihbücherei verfügbar machen. Das hat gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Die Richter erteilten zwar keine Blanko-Vollmacht an die Bibliotheken, erlaubten es den EU-Mitgliedsländern aber ausdrücklich, solche Reglungen per Gesetz einzuführen. Der „Deutsche Bibliotheksverband“ (DBV) in Berlin hat dieses Urteil heute ausdrücklich begrüßt. hw

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

Heiko Weckbrodt

Heiko Weckbrodt hat Geschichte studiert, arbeitet jetzt in Dresden als Wirtschafts- und Wissenschaftsjournalist und ist Chefredakteur und Admin des Nachrichtenportals Oiger. Er ist auch auf Facebook, Twitter und Google+ zu finden.

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