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Verband: KI-Gesetz muss Regulierungslasten fair verteilen

Künstliche Intelligenzen aus Europa sollen mit deutschen und anderen europäischen Sprachmodellen arbeiten. Visualisierung durch die KI Dall-E

Abb.: KI Dall-E

Interessenvertreter wünschen sich zudem Finanzierungs-Pflicht für KI-Forschung

Berlin, 11. Dezember 2023. Der „KI-Bundesverband“ aus Berlin hat die vorläufige Einigung auf einen Entwurf für das geplante EU-Gesetz über Künstlichen Intelligenzen (KI) im Grundsatz begrüßt, allerdings auch Vorbehalte geäußert. Das geht aus einer ersten Einschätzung des Verbandes hervor.

Daher werde der Verband den nun vorliegenden Text genauer prüfen müssen, bevor ein abschließendes Urteil möglich sei, erklärte Verbands-Vorstandsmitglied Robert Kilian. Insbesondere „eine faire Verteilung der Regulierungslast entlang der Wertschöpfungskette“ sei eine Voraussetzung, damit KI-Technologien in Europa breit industriell anwendbar bleibe. „Leider scheinen die Verhandlungsführenden die Gelegenheit verpasst zu haben, eine europaweite Verpflichtung zur dringend benötigten Finanzierung von KI-Forschung und -Entwicklung aufzunehmen.“

Bisher gemischtes Resonanz auf Gesetzentwurf

Zuvor hatte die Trilog-Einigung auf einen Gesetzentwurf bereits am Wochenende für ein gespaltenes Echo gesorgt: Während der TÜV-Verband, der sich KI-Zertifizierungen und -Weiterbildungen gerade als Geschäftsfeld aufbaut, das Papier begrüßte, kritisierten Wirtschaftsverbände eine drohende Überregulierung. Es handelt sich zwar erstmal nur um einen Gesetzentwurf. Doch da sich die wichtigsten EU-Akteure im Trilog auf die nun vorliegende Textvariante geeinigt haben, gilt die Annahme durch das EU-Parlament und den Rat eher als Formsache.

Quelle: KI-Bundesverband

Hinweis: Die Illustration und Schlagwörter zu diesem Text haben die KI-Instanzen Dall-E und Chat-GPT ausgegeben

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt