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Kaufkraft des Mindestlohn stärker gestiegen als bei Tariflöhnen

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. Foito (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Zum Start am 1. Januar 2015 betrug der Mindestlohn 8,50 € pro Stunde. Inzwischen liegt er bei 12 Euro. Foto (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Nürnberg, 11. Dezember 2023. Die Kaufkraft des Mindestlohns ist seit seiner Einführung im Januar 2015 stärker gestiegen als die der normalen Tarif-Löhne. Das hat das „Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit“ (IAB) in Nürnberg errechnet.

Zuwachs bei Mindestlohn-Empfängern um 11 %, dagegen Einbußen bei Tariflohn-Empfängern

Demnach lag die Kaufkraft des Mindestlohns im September 2023 um 11,6 Prozent höher als Anfang 2015. Die Tariflöhne hingegen haben seitdem 3,8 Prozent an realem Wert verloren.

Ampel sorgte für Sprung auf 12 €

„Die Mindestlohnerhöhungen konnten den inflationsbedingten Kaufkraftverlust mehr als ausgleichen“, erklärt IAB-Forscher Martin Popp. Sie sei „insbesondere auf die einmalige Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 durch die Ampel-Koalition zurückzuführen“, ergänzt Mario Bossler, der im IAB die Arbeitsgruppe „Mindestlohn“ leitet.

Heil-Eingriff sorgte für Zuwachs um 25 % binnen eines Jahres

Anfangs betrug der Mindestlohn 8,50 Euro pro Stunde. Nachdem zunächst eine Mindestlohn-Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern jeweils inflations-orientierte Steigerungen festgelegt hatten, hatte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dann im Sommer 2020 angeordnet, dass der Mindestlohn binnen eines Jahres von 9,60 auf 12 Euro steigen müsse. Dies entsprach einen Zuwachs um 25 Prozent.

Autor: Oiger

Quelle: IAB

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt