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IfW: 12 Euro Mindestlohn gefährden Beschäftigung

Im Herbst 2022 soll der Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde steigen. Foto: Heiko Weckbrodt

Im Herbst 2022 soll der Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde steigen. Foto: Heiko Weckbrodt

Arbeitsmarktexperte: Lohnuntergrenze hat armen Haushalten bisher kaum geholfen

Berlin/Kiel/Dresden, 23. Februar 2022. Die starke Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro ab Herbst 2022, wie heute von der Bundesampel in Berlin beschlossen, könnte in höheren Maße als frühere Erhöhungen Jobs vernichten, ohne dabei Armut in Deutschland zu verringern. Das hat Arbeitsmarktexperte Dr. Dominik Groll vom „Kiel-Institut für Weltwirtschaft“ (IfW Kiel) eingeschätzt. „Das Versprechen eines deutlich höheren Mindestlohns klingt verlockend, arbeits- und sozialpolitisch dürfte die Steigerung aber ihre versprochene Wirkung verfehlen“, prognostizierte er.

Dominik Groll. Foto: IfW Kiel

Dominik Groll. Foto: IfW Kiel

„Die kräftige Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro wird voraussichtlich größere Folgen haben als seine Einführung 2015“, warnte Groll. „Bei einem so hohen Mindestlohn steigt die Gefahr, dass es zum Abbau von Beschäftigung in den betroffenen Lohnbereichen kommt.“

„Mindestlohn kann den größten Teil der von Armut gefährdeten Personen nicht erreichen“

Ohnehin verringere der Mindestlohn weder die Armut noch die soziale Ungleichheit in der Bundesrepublik, ist der IfW-Forscher überzeugt: „Ein Mindestlohn kann den weitaus größten Teil der von Armut gefährdeten Personen nicht erreichen, das sind vor allem Rentner, Selbstständige, Arbeitslose oder Teilzeitbeschäftigte“ argumentiert er. „Und nur ein relativ kleiner Teil der Niedriglohnbezieher lebt in Haushalten nahe der Armutsgrenze, deutlich mehr dagegen in Haushalten mit mittleren oder hohen Einkommen.“ Was heißt: Die höheren Mindestlöhne kommen nicht so sehr armen Haushalten zugute, wie vor allem von den Sozialdemokraten erhofft, sondern erhöht unter anderem die Stundensätze von Nebenverdienern, die davon gar nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. Oder anders ausgedrückt: Sollte diese Analyse zutreffen, dann hätte der Mindestlohn in vielen Fällen hinzuverdienenden Ehegatten oder Ehegattinnen mehr Freizeit verschafft. Denn wenn diese auf 450-Euro-Job-Basis arbeiten, dürften sie zumeist gar kein Interesse daran haben, ihre Lohnsumme zu steigern, da sie dann aus der Familienversicherung, Rentenbeitragsbefreiung und anderen Vorteilen herausfallen würden.

Eingriff hat Arbeitszeiten verkürzt, aber Monatseinkommen selten gesteigert

Und in Summe habe der Mindestlohn den Empfängern in vielen Fällen kürzere Arbeitszeiten beschert, nicht aber mehr Einkommen: „Die Einführung des Mindestlohns 2015 hat wissenschaftlichen Studien zufolge die Stundenlöhne zwar erhöht, die Zahl der Arbeitsstunden aber sinken lassen“, so Groll. „Die Monatslöhne blieben unverändert.“ Dieser Beschäftigungsabbau müsse zu den bisher errechneten Jobverlusten addiert werden. Hinzu komme, dass der Mindestlohn in vielen Fällen in den ersten Jahren nach seiner Einführung in der Praxis gar nicht gezahlt wurde.

„Werden all diese Faktoren berücksichtigt, liegen die geschätzten Beschäftigungsverluste im Bereich der zuvor abgegebenen Prognosen“, meint Groll. Zur Erinnerung: Das Ifo-Institut Dresden beispielsweise hatte 2014, also kurz vor der Einführung des Mindestlohns, eingeschätzt, dass allein in Ostdeutschland rund 293.000 Arbeitsplätze dadurch gefährdet seien. Diese Effekte waren so nicht zu beobachten. Allerdings befand sich Deutschland damals noch in einer Konjunkturphase, die womöglich Abbaueffekte kaschiert hatte.

Übersicht über gesetzliche Mindestlöhne in EU-Ländern. Grafik: Destatis/Eurostat

Übersicht über gesetzliche Mindestlöhne in EU-Ländern. Grafik: Destatis/Eurostat

Die meisten EU-Länder haben einen Mindestlohn

Die Bundesrepublik steht mit diesem Themenkreis nicht allein da. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden gilt gegenwärtig in 21 der 27 EU-Staaten ein gesetzlicher Mindestlohn. „Dabei verzeichnen die osteuropäischen EU-Staaten vergleichsweise niedrige Mindestlöhne von weniger als 750 Euro brutto im Monat“, informieren die Bundesstatistiker. Höhere Mindestlöhne als in Deutschland (umgerechnet auf einen Monat sind das derzeit 1621 Euro brutto) werden in Luxemburg (2257 Euro), Irland (1775 Euro), den Niederlanden (1725 Euro) und Belgien (1658 Euro) gezahlt.

Automatisierung und weitere Arbeitszeitverkürzung zu erwarten

Um die nun beschlossene starke Mindestlohn-Erhöhung von derzeit 9,82 Euro auf zwölf Euro pro Stunde ab 1. Oktober 2022 auszugleichen, können die Unternehmen in Deutschland versuchen, gegenüber ihren Kunden höhere Preise durchzusetzen. Dies wird aber nur Betrieben mit genügend Marktmacht gelingen – und als Nebeneffekt die ohnehin schon recht hohe Inflation verstärken.

So etwa soll der künstliche Pflegeheim-Nachtwächter aussehen, den die HTW zusammen mit Partnern entwickeln will. Auch einen Namen hat der Roboter schon: In Anlehnung an Sachsens wohl berühmtesten Kurfürsten (August der Starke) haben ihn die HTW-Tüftler "August der Smarte" getauft- Letztlich basiert der mobile Assistent basiert allerdings auf einem Basisdesign aus Thüringen: auf der Roboter-Plattform der Firma MetraLabs Ilmenau. Foto: HTW Dresden

Solche Roboter könnten in Pflegeheimen künftig zum Beispiel die Nachtschichten übernehmen und „Ausreißer“ zurück in die Betten lotsen. Angesichts des Fachkräftemangels und der Personal-Finanzierungslücken in der Pflege ist dies kein abwegiges Szenario mehr Foto: HTW Dresden

In vielen Fällen werden die Unternehmen aber auch mit Automatisierung, Rationalisierung und/oder erneuter Arbeitszeit-Reduzierung reagieren – gerade auch in Branchen wie  Gastronomie, Pflege oder Textilindustrie, in denen zum Beispiel ein Robotereinsatz bisher als zu schwierig galt. Dabei werden sicher in absehbarer Zeit keine humanoiden Roboter zum Beispiel die Kellner in Restaurants oder die Pfleger in Seniorenheimen ersetzen. Aber viele bisher von Menschen erledigte Arbeitsschritte lassen sich auch hier automatisieren, etwa bei der Bestellung und Abrechnung von Speisen oder beim maschinengestützten Bewegen und Überwachen von Patienten.

Verstärkt wird dieser Trend noch durch den Arbeitskräftemangel, der es vor allem kleineren Unternehmen immer schwerer macht, freie Stellen überhaupt zu besetzen. Und dies gilt nicht nur für hochqualifizierte Tätigkeiten, sondern er auch in der Pflege, Gastronomie und anderen klassischen Niedriglohn-Sektoren.

Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) Foto: Heiko Weckbrodt

Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) Foto: Heiko Weckbrodt

SPD-Wirtschaftsminister: „Das ist eine Frage des Respekts“

Die sächsischen Sozialdemokraten  haben unterdessen die neuen Mindestlohn-Reglungen begrüßt: Zwölf Euro Mindestlohn ist ein entscheidender Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit“, erklärte er in Dresden. Dies sei eine Frage des Respekts. „Mit Blick auf den wachsenden Arbeits- und Fachkräftebedarf besonders in Sachsen ist eine generelle Anhebung des Lohnniveaus wirtschaftlich geboten, auch wenn die Änderung für viele Unternehmen in Sachsen zunächst ohne Zweifel eine große Herausforderung darstellt.“

Vizevorsitzende kann Horrorszenarien nicht nachvollziehen

Und anders als IfW-Forscher Groll ist die sächsische SPD-Co-Vorsitzende Kathrin Michel auch überzeugt: „Die Erhöhung des Mindestlohns wird bei ihnen zu einer spürbaren Lohnerhöhung führen.“ Sie verteidigte den Aufschlag gegen Kritiker: „Die Menschen haben sich einen besseren Mindestlohn verdient. Ich kann es daher nicht nachvollziehen, warum erneut Horrorszenarien an die Wand gemalt werden.“

Autor: hw

Quellen: IfW Köln, Oiger-Archiv

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt