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Rekord-Coup in Sachsen: Ines beschlagnahmt Bitcoins für 2 Milliarden Euro

Bitcoins. Foto: Tim Reckmann, Bitcoin, Wikimedia, CC2-Lizenz, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de

Bitcoins. Foto: Tim Reckmann, Bitcoin, Wikimedia, CC2-Lizenz

„Bislang umfangreichste Sicherung von Bitcoins“ durch deutsche Ermittler

Dresden, 30. Januar 2024. Sächsische Cyberfahnder haben bei ehemaligen Raubkopierern Kryptogeld im Marktwert von rund zwei Milliarden Euro gesichert. Das geht aus einer Mitteilung des Landeskriminalamtes (LKA) in Dresden hervor. „Das ist die bislang umfangreichste Sicherung von Bitcoins durch Strafverfolgungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland“, hieß es vom LKA.

Kryptogeld stammt aus Raubkopier-Portal

Demnach sicherte die „Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen“, kurz: „Ines“, insgesamt fast 50.000 Bitcoins. Das Krypto-Geld stammt aus den Einnahmen „eines bis Ende Mai 2013 führenden deutschen Raubkopienportals“. In diesem Zuge hatten Ines, Steuerfahnder, die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, das FBI, das Bundeskriminalamt (BKA) und eine Münchner Computer-Forensik-Firma unter anderem einen 40-jährigen Deutschen und einen 37-jährigen Polen ermittelt, die für das Portal mutmaßlich mitverantwortlich waren. Die Staatsanwälte werfen den Beiden die „gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“ sowie Geldwäsche vor.

Ein Verdächtiger rückte Bitcoins schließlich freiwillig heraus

Einer der Verdächtigen übertrug schließlich die nun gesicherten Bitcoins schließlich freiwillig auf eine virtuelle Kryptogeld-Geldbörse, die das BKA als „Behörden-Wallet“ bereitgestellt hatte. Was nun mit den Bitcoins weiter geschieht, ist laut LKA noch nicht entschieden. Weitere Auskünfte wollen die Ermittler vorerst nicht geben. Zu vermuten ist aber, dass der Staat das Geld letztlich dauerhaft einzieht – und dass der Verdächtige einen Deal mit der Staatsanwaltschaft gemacht hat. Denn Kryptogeld ist verschlüsselt und lässt sich nur schwierig bis gar nicht abrufen, wenn der Kontoinhaber nicht das Passwort herausrückt. In solchen Fällen könnte das Geschäft beispielsweise lauten: Passwort gegen Strafmilderung.

Autor: Oiger

Quelle: LKA Sachsen

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt