Digitalisierung, News, Recht & Justiz, zAufi

Sachsen testet in Zwickau die elektronische Strafakte

Justitia arbeitet digital. Visualisierung: Dall-E

Justitia arbeitet digital. Visualisierung: Dall-E

Pilotprojekt als Blaupause digitale Justiz- und Polizeiarbeit im ganzen Freistaat angelegt

Zwickau, 4. Dezember 2023. Um Kriminelle rascher gerecht zu bestrafen und dabei den Papierkrieg in der Justiz zu mindern, haben die Richter, Staatsanwälte und Polizisten im Raum Zwickau elektronische Strafakten eingeführt. Dieses Pilotprojekt für ganz Sachsen sei ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung der Justiz- und Polizeiarbeit, betonten die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) und Innenminister Armin Schuster (CDU) nach einem Vor-Ort-Besuch in Zwickau.

Ministerin: „Digitalisierung der Justiz ist kein Sprint, sondern ein Marathon“

„Die gemeinsame Pilotierung der digitalen Strafverfahrensakte von Justiz und Polizei ist erfolgreich in Zwickau angelaufen“, schätzt Meier ein. Mit diesem Pilotprojekt sei der Freistaat unter den ostdeutschen Bundesländern führend. Allerdings werde es dauern, dieses System flächendeckend einzuführen: „Die Digitalisierung der Justiz ist kein Sprint, sondern ein Marathon.“

Innenminister hofft auf schnellere Strafverfolgung

Auch Schuster sieht Sachsen hier in einer Pionierrolle: „Mit der Einführung der elektronischen Akte sind wir deutschlandweit einer der Schrittmacher bei der Digitalisierung von Polizei und Justiz“, meint er. Schon in der Startphase funktioniere bereits der digitale Aktenaustausch „unter Beachtung höchster Sicherheitsstandards zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten“, sei zudem besonders schnell und ressourcenschonend. „Ich habe die Hoffnung, dass hierdurch auch die Verfahren insgesamt beschleunigt werden.“

Zwickauer Polizei legt seit Juli 2023 elektronische Ermittlungsakten an

Nach vierjähriger Vorbereitungszeit hatten Polizei und Gerichte im Landgerichtsbezirk Zwickau im Spätsommer 2023 begonnen, mit elektronischen Strafakten zu arbeiten. Das kann beispielsweise so ablaufen: Nach einer Strafanzeige legt der zuständige Polizist eine elektronische Ermittlungsakte an. Sind die Ermittlungen abgeschlossen, übermittelt die Dienststelle diese Akte verschlüsselt an die Staatsanwaltschaft. Entscheidet die sich zu einer Anklage, wandert die E-Akte weiter an das zuständige Amts- oder Landgericht. Die Strafrichter dort können bei Bedarf auch Nachermittlungen anfordern – dann geht die E-Akte wieder an die Polizei zurück.

Gerichtssäle brauchen besondere Ausstattung für Verfahren mit E-Akten

Auch den Strafverteidigern werde es künftig möglich sein, „papierlos und schnell Einsicht in die Strafakten zu nehmen, während die Justiz weiterarbeiten kann“, versichern die beteiligten Ministerien. Und in den Amtsgerichten Zwickau und Hohenstein-Ernstthal seien Sitzungssäle so ausgestattet worden, dass die Richter dort Hauptverhandlungen im E-Akten-Modus führen können.

Ende 2025 digitale Strafakte in ganz Sachsen

Bewährt sich das Pilotprojekt im Raum Zwickau, wollen Meier und Schuster solche elektronische Strafakten bis Ende 2025 flächendeckend an allen sächsischen Staatsanwaltschaften und Strafgerichten sowie bei allen Polizeidienststellen einführen.

Quellen: SMI, SMJus

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt