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Datenschutz-Grundverordnung: Sächsischer Beauftragter rechnet nicht mit Strafwelle

Tritt am 25. Mai 2018 auch in deutschland in Kraft: die neue Datenschutz-grundverordnung der EU. Fotos: hw, EU, Montage: Heiko Weckbrodt

Tritt am 25. Mai 2018 auch in deutschland in Kraft: die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU. Fotos: hw, EU, Montage: Heiko Weckbrodt

Für viele Unternehmen ändert sich morgen kaum etwas, meint der Datenschutzbeauftragte

Dresden, 24. Mai 2018. Durch die umstrittene neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die morgen in Kraft tritt, wird sich für einen Großteil der Unternehmen in der Praxis nur wenig ändern. Das hat der sächsische Datenschutz-Beauftragte Andreas Schurig eingeschätzt. Wer sich bisher schon an das Bundesdatenschutz-Gesetz gehalten habe, für den werde sich durch die neue Grundverordnung der EU nicht allzu viele Änderungen ergeben. Für die Verbraucher hingegen ergeben sich mehr und einfacher durchsetzbare Rechte gegenüber Unternehmen.

Steht ein Großangriff der Abmahn-Advokaten bevor?

Mit einer Abmahnwelle durch gierige Anwälte, die winzigste Lücken in den Datenschutzerklärungen von Internet-Auftritten für teure Abmahnungen ausnutzen, rechnet Schurig nicht: Abmahnungen seien ein wettbewerbsrechtliches Instrument – zu prüfen sei daher stets im Einzelfall, ob der jeweilige Fehler tatsächlich überhaupt wettbewerbsrelevant sei. Zudem halte er es nicht für ausschließlich, dass der Bundesgesetzgeber das Instrument der Abmahnung in Zukunft generell ausschließen könne.

Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig. Foto. St. Giersch

Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig. Foto. St. Giersch

Wer sich Mühe gibt, wird beraten statt bestraft

Auch würden er seine Kollegen keine exzessiven Strafen für Kleinunternehmen planen. „Wenn wir sehen, dass sich zum Beispiel der Handwerker Mühe gibt, die Vorgaben einzuhalten und kooperativ ist, wird derjenige eher in einem Beratungsverfahren landen als in einer teuren Sanktion“, versprach er.

DS-GVO war ursprünglich als Lex Facebook gedacht

Dazu muss man wissen, dass die EU ursprünglich eine solche Grundverordnung angestrebt hatte, um vor allem multinationale Datensammler wie Facebook zu bändigen. Für Konzerne und Großunternehmen mit ihren Rechtsabteilungen und professionalisierten Geschäftsabläufen dürfte es allerdings nicht schwer werden, die neue DS-GVO einzuhalten. Eine Herausforderung ist das neue Recht vor allem für Kleinunternehmen, Freiberufler oder auch Blogger. Existenzbedrohend sei aber auch für diesen Kreis die neue Grundverordnung nicht, schätzte der sächsische Datenschutzbeauftragte: Die Kleinunternehmer würden keineswegs mit einer andauernden Protokollpflicht für Datenverarbeitungen aller Art belastet, sondern müssten im Wesentlichen einmalig diese Verarbeitungsabläufe beschreiben. Solange sich an diesen Abläufen nichts ändert, bleibt es bei einem einmaligen Aufwand“, betonte Schurig.

-> Hinweis: Auf der Seite des sächsischen Datenschutzbeauftragten sind einige Musterformulare für Unternehmen zu finden, unter anderem mit herunterladbaren Beispielen der nun durch die DS-GVO geforderten „Verarbeitungsverzeichnisse„.

Sonderreglungen für Künstler, Presse und Forscher

Zwar sei die DS-GVO künftig eine dem nationalen Recht übergeordnete Datenschutz-Regelung. Zugleich enthalte die Grundverordnung aber Sonderreglungen und Öffnungsklauseln für nationales Recht. Artikel 85 der DS-GVO beispielsweise regelt die Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten, die DS-GVO mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung, journalistische, künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeit in Einklang zu bringen. Der sächsische Datenschutzbeauftragte geht hier von der Rechtsauffassung aus, dass es keiner neuen deutschen Gesetze dafür bedürfe, sondern die bisherige Rechtspraxis weiter gelte. Das heißt beispielsweise: Der korrupte Politiker weiterhin kann nicht unter Verweis auf den Datenschutz verlangen, dass nicht über ihn in Zeitungen oder Blogs berichtet wird. Und auch wenn ein Fotograf eine Stadtszenarie zum Beispiel mit Hunderten Menschen auf einem Platz ablichtet und publiziert, wird dies auch in Zukunft im Regelfall ohne schriftliche Einwilligung jedes Stadtbewohners möglich sein.

Hier ein paar Beispiele:

Fotografieren nur noch mit Formular?

Was wird aus den Brötchen-Zetteln?

Schluss mit Glückwünschen?

 

Autor: Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt