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Tritt am 25. Mai 2018 auch in deutschland in Kraft: die neue Datenschutz-grundverordnung der EU. Fotos: hw, EU, Montage: Heiko Weckbrodt

Datenschutz-Grundverordnung: Sächsischer Beauftragter rechnet nicht mit Strafwelle

Für viele Unternehmen ändert sich morgen kaum etwas, meint der Datenschutzbeauftragte Dresden, 24. Mai 2018. Durch die umstrittene neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die morgen in Kraft tritt, wird sich für einen Großteil der Unternehmen in der Praxis nur wenig ändern. Das hat der sächsische Datenschutz-Beauftragte Andreas Schurig eingeschätzt. Wer sich bisher schon an das Bundesdatenschutz-Gesetz gehalten habe, für den werde sich durch die neue Grundverordnung der EU nicht allzu viele Änderungen ergeben. Für die Verbraucher hingegen ergeben sich mehr und einfacher durchsetzbare Rechte gegenüber Unternehmen.