Staat redet zu sehr in Bezahlung seiner Leute hinein, kritisiert die Forschungsgemeinschaft
Köln/Berlin/Dresden, 21. Oktober 2023. Um Spitzenforscher anwerben und halten zu können, muss man sie mit marktüblichen Gehälter locken – und eben dies unterwandert das staatliche „Besserstellungsverbot“. Dies führt aber in letzter Konsequenz dazu, dass sich die Talente sich woanders umschauen und abwandern, statt Innovationen in Deutschland voranzutreiben. Davor hat die „AiF Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen“ aus Köln gewarnt. Im Bundestags-Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung forderten die Industrieforscher daher nun, das Wissenschaftsfreiheitsgesetz so zu ändern, dass auch gemeinnützige Institute hochqualifiziertes Personal halten können.
Industrieforscher sehen sich als Motor für Zukunft des Landes
Der jetzt übliche „Bürokratiemief“ verjage „unsere klügsten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die wir so dringend für den Transformationsprozess der deutschen Wirtschaft benötigen“, kritisierte AiF-Geschäftsführer Michael Bruno Klein. „Der ungleiche Kampf um die klügsten Köpfe ist für gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen in Deutschland besonders hart“, erklärte er. „Dort wo angewandte Forschung zwischen Unternehmen und Wissenschaft stattfindet, entstehen die Innovationen, die die ökonomische, ökologische und damit auch soziale Zukunft unseres Landes sichern.“
Lange Wartezeiten auf Ausnahmen
Hintergrund: Wer als privates beziehungsweise gemeinnütziges Industrieforschungs-Institut sich überwiegend durch staatliche Fördergelder finanziert, seine Beschäftigten nach den Tarifen des öffentlichen Dienstes zu bezahlen – nicht weniger, aber eben auch nicht mehr. Zwar gibt es Ausnahmemöglichkeiten, um Spitzenforscher anzuwerben. Die Institute müssen dann sicherstellen, dass die Differenz zwischen Tarif und tatsächlichem Gehalt durch Gelder jenseits der öffentlichen Hand finanziert werden. Aber die Genehmigungen dafür sind laut AiF mit zuviel bürokratischen Hindernissen versehen. So lägen seit anderthalb Jahren mehr als 80 Ausnahmeanträge beim Bundesforschungsministerium unbeantwortet, berichtete Steffen Tobisch, der Chef des privaten Instituts für Holzindustrie Dresden (IHD) im Ausschuss. So lange wartet kaum ein internationaler Spitzenforscher auf eine Gehaltszusage aus Deutschland.
Für Sprind hat Bund schon Ausnahmen gemacht
Dass das Besserstellungsverbot langfristig zum Innovationshindernis werden kann, ist den Entscheidern in Berlin durchaus klar. Deshalb hatte das Bundesforschungsministerium beispielsweise die bundeseigene „Sprind“-Agentur für Sprunginnovationen im Sommer 2023 von diesem Verbot ausgenommen.
Autor: hw
Quellen: AiF, BMBF
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