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Wie Unternehmen die Bestimmungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung einhalten können 

Arbeitsschutz ist in Zeiten der Corona-Pandemie ein besonderes Thema. Grafik: Heiko Weckbrodt

Arbeitsschutz ist in Zeiten der Corona-Pandemie ein besonderes Thema. Grafik: Heiko Weckbrodt

In Deutschland sind bereits mehr als 65 Prozent der Menschen gegen das Corona-Virus geimpft. Die Regelungen sind aktuell nicht mehr so streng, was auch an den Arbeitsplätzen gilt. Viele Mitarbeiter sind bereits aus dem Home-Office zurückgekehrt. Die verschärften Corona-Regeln haben zu Veränderungen für Unternehmen und Mitarbeiter geführt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Corona-Arbeitsschutzverordnung erarbeitet, die von Unternehmern einzuhalten ist.

Corona-Update: Wie ist die aktuelle Situation?

In Deutschland haben immer mehr Menschen einen wirksamen Corona-Impfschutz. Gegenwärtig sind über 65 Prozent der Bundesbürger vollständig geimpft. Um die Impfquote noch weiter zu erhöhen, sind auch Unternehmen gefragt. Sie müssen den Mitarbeitern Impfangebote zur Verfügung stellen und sie für die Impfung sowie bei Beschwerden im Anschluss daran freistellen.

Allerdings haben sich die Fallzahlen schon wieder erhöht, was für den Herbst typisch ist. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert ist gestiegen, doch ist auch die Zahl der Patienten, die auf Intensivstationen behandelt werden, zurückgegangen. Die aktuelle Corona-Situation unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern. Während einige Bundesländer einen Rückgang bei den Infektionszahlen verzeichnen, sind in anderen Bundesländern die Fallzahlen gestiegen.

Das ändert nichts daran, dass die Arbeitgeber zur Einhaltung der Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet sind und die Mitarbeiter zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen anhalten müssen.

Arbeiten in der Corona-Zeit – erschwerte Bedingungen für Unternehmer und Mitarbeiter

Die Corona-Zeit schafft aufgrund der erforderlichen Hygienemaßnahmen und der Corona-Arbeitsschutzverordnung erschwerte Bedingungen für Unternehmer und Mitarbeiter. Nicht alle Mitarbeiter können im Home-Office arbeiten. Für alle, die im Unternehmen arbeiten, kommt es auf die Einhaltung des Sicherheitsabstands, eine umfassende Hygiene am Arbeitsplatz und den persönlichen Schutz an.

Die Corona-Krise und die damit verbundenen Einschränkungen haben bereits zu Veränderungen in Unternehmen geführt. Viele Unternehmen, die während der Corona-Einschränkungen die digitale Kommunikation ausgebaut haben, profitieren jetzt davon und nutzen häufiger Videokonferenzen anstelle von Dienstreisen.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung umfasst strenge Regeln, die für alle Bereiche des Wirtschafts- und Arbeitslebens gelten. Sie müssen zum Schutz von Mitarbeitern, Kunden und Unternehmern selbst eingehalten werden, um das Infektionsrisiko zu reduzieren. In verschiedenen Branchen, beispielsweise in der Gastronomie, im Lieferdienst und im Fitness-Sektor, ist das Infektionsrisiko erhöht. Daher gelten für diese Bereiche strengere Regeln.

Die Corona-Pandemie führt auch zu einer erhöhten psychischen Belastung für Mitarbeiter und Unternehmer. Ein Hauptgrund dafür ist Existenzangst. Um Ansteckungen zu vermeiden, ist in allen Bereichen des Arbeitslebens der direkte Kontakt zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern reduziert, was eine Kommunikation erschwert. Das bedeutet auch, dass Konflikte und Probleme im Arbeitsablauf nicht immer rechtzeitig erkannt werden. Unternehmer sollten daher die Kommunikation möglichst proaktiv gestalten und trotz der Einschränkungen auf den Kontakt mit den Mitarbeitern achten.

Corona-Arbeitsschutzverordnung: Wie Unternehmer die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten können

Unternehmer sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern Desinfektionsmittel, medizinische Gesichtsmasken und Corona-Schnelltests zur Verfügung zu stellen. Kontakte sollten in den Unternehmen so weit wie möglich reduziert werden. Das gelingt durch eine digitale Kommunikation, beispielsweise per E-Mail oder per Videokonferenz. Die Zusammenkünfte mehrerer Personen lässt sich durch die digitale Kommunikation ersetzen. So können auch Seminare und Schulungen für die Mitarbeiter online durchgeführt werden.

Um Infektionen zu vermeiden, müssen die Abstandsregeln eingehalten werden. Das gelingt mit Raumteilern, Hinweisschildern oder Markierungen. Mit Trennwänden können Arbeitsplätze im Büro voneinander getrennt werden. Hinweisschilder, am Eingang des Unternehmens platziert, informieren Besucher über die geltenden Regeln.

Um Infektionen zu vermeiden, muss regelmäßig gelüftet werden. Stoßlüften sollte mehrmals täglich jeweils über drei bis zehn Minuten mit weit geöffneten Fenstern erfolgen. Zusätzlich können Luftbefeuchter verwendet werden, um die Zahl der Keime zu reduzieren.

Die richtige Hygiene als Bestandteil der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Um das Infektionsrisiko zu senken, ist die richtige Hygiene in den Unternehmen wichtiger Bestandteil der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Unternehmer müssen Hygienekonzepte für die betrieblichen Maßnahmen zum Infektionsschutz erarbeiten.

Die Hygiene umfasst die Organisation der Reinigung in allen Betriebsräumen, eine einwandfreie Trinkwasserqualität und regelmäßiges Lüften. Das feuchte Wischen von Böden und Arbeitsflächen reicht nicht immer aus, um das Infektionsrisiko zu reduzieren.

Die Keimbelastung wird mit einer regelmäßigen Flächendesinfektion reduziert. Die Mitarbeiter müssen auf die persönliche Hygiene achten. Unternehmer können die Mitarbeiter mit Postern, Schildern mit Hygienevorschriften, Informationen per E-Mail und digitalen Schulungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen bewegen. Die Kommunikation sollte nicht vernachlässigt werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für Unternehmen eine Corona-Arbeitsschutzverordnung erarbeitet. Sie umfasst Regeln für die Hygiene am Arbeitsplatz und für den Schutz der Mitarbeiter. Um das Infektionsrisiko zu reduzieren, können Unternehmen verstärkt auf digitale Kommunikation und flexible Arbeitszeit setzen. Eine aktive Kommunikation trägt dazu bei, die psychische Belastung aufgrund der Corona-Pandemie zu reduzieren.

Autor: Werbung

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt