Berlin 24. Februar 2013: Jeder dritte Deutsche zeichnet Sendungen aus dem Fernsehprogramm mehr oder minder regelmäßig auf – elektronische Videotheken werden das Prinzip „Videorekorder“ jedoch wahrscheinlich schrittweise aussterben lassen. „Die Online-Mediatheken der TV-Sender und Video-on-Demand-Dienste werden zunehmend beliebter und haben das Potenzial, eigene Aufzeichnungen nach und nach zu ersetzen“, schätzte Michael Schidlack vom deutschen Hightech-Verband „Bitkom“ ein.
Wegen seiner robusten und ausgereiften Technik immer noch recht breit genutzt, aber eindeutig ein Auslaufmodell ist der analoge Videorekorder, der Filme und andere Sendungen auf VHS-Magnetband aufzeichnet. Weit verbreitet sind inzwischen auch Festplatten-, DVD- und Bluray-Rekorder.
Online-Rekorder von Drittanbietern immer noch rechtlich umstritten
Weil mittlerweile viele private und öffentlich-rechtliche Sender eigene Mediatheken im Internet haben, in denen man verpasste Sendungen nachträglich anschauen kann, gibt es zur klassischen Aufzeichnung daheim bereits interessante Alternativen. Auch gibt es Online-Rekorder von Drittanbietern, die Programme auf Wunsch aufzeichnen und dann auf ihren Servers abrufbereit halten. Dieses System ist allerdings rechtlich umstritten – ob es dauerhaft Bestand hat, bleibt abzuwarten.
Defizite der Mediatheken könnten Aussterben der Videorekorder verzögern
Zudem könnten auch die Defizite der Sender-Mediatheken das Prinzip „Videorekorder“ entgegen den Prognosen noch eine Zeit lang am Leben halten. Denn viele Online-Videotheken halten frühere Sendungen nur für eine Woche vor, umfassen aus Rechtsgründen oft auch nicht das gesamte Programm. Zudem wird in den Videoströmen der Privatsender (nicht wegklickbare) Werbung eingeblockt, was nicht jedem passt. Andererseits geben sich die Privaten auch einige Mühe, digitale Aufzeichnungen ihrer Programme zu erschweren, zum Beispiel durch Verschlüsselungs- und Störtechniken. Dabei ist zu beachten: Laut deutschen Recht sind private Aufzeichnungen von Fernsehsendungen für den Heimgebrauch zwar zulässig – nicht aber, wenn es dafür nötig ist, technische Kopierschutzmaßnahmen der Anbieter auszuhebeln. Heiko Weckbrodt
Ihre Unterstützung für Oiger.de!
Ohne hinreichende Finanzierung ist unabhängiger Journalismus nach professionellen Maßstäben nicht dauerhaft möglich. Bitte unterstützen Sie daher unsere Arbeit! Wenn Sie helfen wollen, Oiger.de aufrecht zu erhalten, senden Sie Ihren Beitrag mit dem Betreff „freiwilliges Honorar“ via Paypal an:
Vielen Dank!