Internet & IoT, News, Recht & Justiz, zAufi

Dieb unseres Test-E-Fahrrads 5 Jahre später verurteilt

Mit einer speziellen app lässt sich das IoT-Elektrofahrrad orten. Foto: Vodafone

Mit einer speziellen App ließ sich das IoT-Elektrofahrrad damals orten. Foto: Vodafone

Im Herbst 2018 haben wir mit IoT-Technik ein geklautes Rad wiedergefunden – nun landete der Fall im Amtsgericht Dresden

Dresden, 21. September 2023. Die Mühlen der Justiz mögen oft langsam mahlen – aber nicht unbedingt ergebnislos: Anfang Oktober 2018 berichteten wir, wie uns ein Test-Elektrofahrrad gestohlen und dann doch wiedergefunden wurde. Möglich war dies, weil darinnen eine spezielle SIM-Karte von Vodafone steckte, die mit Technologien fürs „Internet der Dinge“ (IoT) eine Ortung möglich machte. Nun, ziemlich genau fünf Jahren später, wurde der Fahrraddieb nun doch noch im Amtsgericht Dresden verurteilt.

Zu anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt

Die Richter befanden Roman D. des Diebstahls beziehungsweise der gewerbsmäßigen Hehlerei in zwei Fällen, des versuchten Diebstahls mit Waffen, des Diebstahls mit Waffen sowie des Diebstahls in zwei Fällen für schuldig – und verurteilten ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung. Der Täter muss zudem die Kosten des Verfahrens bezahlen.

Böse Überraschung nach der Spätschicht: E-Bike weg, Fahrradschloss weg, alles weg. Foto: Heiko Weckbrodt

Böse Überraschung vor 5 Jahren nach der Spätschicht: E-Bike weg, Fahrradschloss weg, alles weg. Foto: Heiko Weckbrodt

Rad mit App und Polizeihilfe binnen Stunden geborgen – doch Suche nach Täter dauerte länger

Zur Erinnerung: Vodafone hatte uns das elektrisch angetriebene Testfahrrad zur Verfügung gestellt, um die damals im Zweirad-Markt noch junge Ortungstechnik mit speziellen Industrie-Sim-Karten zu erproben. Leider wurde uns das Pedelec schon am Folgeabend nach der Teststellung in der Dresdner Innenstadt gestohlen. Nach einer wechselvollen Suche erst per App und dann mit Polizeihilfe konnten wir das Fahrrad schließlich unweit der internationalen Jugendherberge an der Maternistraße wiederfinden. Die Polizei legte sich an der Fundstelle in der Nacht noch auf die Lauer, damals aber ohne Erfolg. Wie sie letztlich Roman D. auf die Schliche kam, ist nicht bekannt. Er musste sich nun aber im Amtsgericht Dresden unter anderem wegen des damaligen Fahrrad-Diebstahls verantworten und wurde vor wenigen Tagen in mehreren Anklagepunkte für schuldig befunden.

Autor: Heiko Weckbrodt

Quellen: Strafprozess, AG DD, Oiger-Archiv

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt