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Mindestlohn-Bürokratie nervt sächsische Wirte

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 je Stunde - mit einigen Übergangs- und Ausnahmereglungen. Foto (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 je Stunde – mit einigen Übergangs- und Ausnahmereglungen. Foto (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Dehoha-Umfrage: Kleine Betriebe stärker in der Bredouille als große Hotels und Restaurants

Dresden, 7. September 2015. Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde macht kleinen Hotels und Gaststätten mehr zu schaffen als großen Betrieben und sorgt für zuviel Bürokratie. Das geht aus einer Umfrage unter 300 sächsischen Unternehmen des Gastgewerbes hervor, die der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Sachsen bei der SRH-Hochschule Berlin in Auftrag gegeben hatte.

Die vollständige Auswertung werde zwar erst im Oktober 2015 vorliegen, informierte Dehoga-Präsident Helmut Apitzsch. Aber nach einer ersten Sichtung der Antworten zeichne sich ab, dass die Gastwirte weniger die neue Mindestlohn-Höhe, sondern vor allem den damit verbundenen bürokratischen Aufwand kritisieren. Gemeint sei dürften damit wohl vor allem die neuen Dokumentations-Pflichten, die der Gesetzgeber den Betrieben auferlegt hat.

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Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt