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Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 je Stunde - mit einigen Übergangs- und Ausnahmereglungen. Foto (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Mindestlohn-Bürokratie nervt sächsische Wirte

Dehoha-Umfrage: Kleine Betriebe stärker in der Bredouille als große Hotels und Restaurants Dresden, 7. September 2015. Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde macht kleinen Hotels und Gaststätten mehr zu schaffen als großen Betrieben und sorgt für zuviel Bürokratie. Das geht aus einer Umfrage unter 300 sächsischen Unternehmen des Gastgewerbes hervor, die der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Sachsen bei der SRH-Hochschule Berlin in Auftrag gegeben hatte.