
Blick in den Lesesaal. Foto: SULB Dresden
Vergleich von Freistaat und Ex-Fürsten betrifft auch 8500 Bücher
Inhalt
Dresden, 20. Juli 2014: Die Nachfahren der Wettiner-Könige werden nicht alle Kunstgegenstände, die ihnen im jüngsten Vergleich mit dem Freistaat Sachsen zugesprochen wurden, auf Sothebys, E-Bay & Co. verticken, sondern viele Bücher in der Sächsischen Landes und Uni-Bibliothek SLUB in Dresden zur Verwahrung belassen. „Zu den prominentesten Büchern und Handschriften Wettiner Provenienz, die in der SLUB verbleiben, gehören Bücher aus der Dante-Bibliothek König Johanns oder Musikhandschriften aus dem Besitz der Kaisertochter Maria-Antonia“, betonte SLUB-Generaldirektor Thomas Bürger. „Diese Kulturgüter haben einen unschätzbaren Wert für Sachsen.“
Wettiner bekommen Doubletten

Prof. Thomas Bürger. Abb.: SLUB
Verhandelt hatten die Wettiner und das Land zuletzt auch über den Verbleib von rund 8500 Büchern, die zu großen Teilen in der SLUB deponiert sind. Im Ergebnis bekommen die Blaublüter eine Ausgleichszahlung von 4,8 Millionen Euro (die auch umstrittene Werke aus den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden abdeckt) sowie 1312 Buch-Doubletten ausgehändigt.
Hintergrund:
Im Zuge der Fürsten-Enteignung nach dem I. Weltkrieg hatte das sächsische Königshaus der Wettiner ausgewählte Immobilien und Kunstwerke eigentlich behalten dürfen, diese wurden größtenteils aber von Russen und deutschen Kommunisten nach dem II. Weltkrieg einkassiert. Diese Enteignungen gelten heute als unrechtmäßig. Deshalb hatten das neue Land Sachsen und die Wettiner-Nachfahren nach der politischen Wende bereits mehrere Vergleiche geschlossen. Autor: Heiko Weckbrodt
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