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Institut ifaa: Industrie 4.0 ist auch Chance für Arbeitnehmer

Jeder fünfte Sachse liebäugelt mit "Offline" und will Smartphone und andere Geräte ausschalten. Foto: Heiko Weckbrodt

Auch mal ausschalten: Die Dauererreichbarkeit vieler Arbeitnehmer für den Chef ist seit geraumer Zeit ein Streitthema. Foto: Heiko Weckbrodt

Digitale Arbeitswelt könne Beruf und Familie vereinbarer machen, meinen 60 % der Manager

Düsseldorf, 2. November 2015. Die Digitalisierung der Arbeitswelt und der Wandel hin zu hochautomatisierten vernetzten Fabriken („Industrie 4.0“) sollten Arbeitnehmer nicht nur als Belastung und Risiko wahrnehmen, sondern auch als Chance, Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren. Dieser Ansicht sind rund 60 Prozent der Führungskräfte in der Metall- und Elektroindustrie, hat eine Umfrage des arbeitgeber-nahen „Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft“ (ifaa) unter zirka 500 Managern aus der Branche ergeben.

„Dabei profitieren Mitarbeiter zumeist von flexiblen Arbeitszeiten- und formen“, schätzte ifaa- Fachgruppenleiter Stephan Sandrock ein. Er denkt dabei insbesondere an neue technische Möglichkeiten, die beispielsweise die Heimarbeit erleichtern.

Andererseits sorgen aber gerade auch neuere technische Trends in der Arbeitswelt für mehr Stress für viele Beschäftigte: Wenn der Arbeitgeber erwartet, dass der Mitarbeiter ständig per Smartphone und E-Mail erreichbar ist, verschwimmen schnell die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben. Diese ständige Erreichbarkeit sorgt bereits seit geraumer Zeit für Diskussionen unter Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Vertretern, aber auch Arbeitspsychologen. Das Unternehmer-Lager wehrt sich aber gegen gesetzliche Regelungen: „Viele Unternehmen haben bereits betriebsspezifische Lösungen gefunden, “ argumentiert Sandrock vom „ifaa“. „Eine gesetzliche Regelung ist an dieser Stelle nicht nötig. Hier können nur die Betriebe für sich individuell Lösungen finden.“

Auch der Digitalverband „Bitkom“ hatte bereits mehrfach an die Unternehmen appelliert, zu klaren innerbetrieblichen „Erreichbarkeits“-Vereinbarungen zu kommen. Um entsprechenden Gesetzen zuvorzukommen, könnten solche freiwilligen Selbstverpflichtungen zum Beispiel regeln, wer wann noch zu Hause angerufen oder mit beruflichen E-Mails daheim kontaktiert werden darf.

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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