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Gericht: Links zu illegalen Spielinhalte sind strafbar

Abb.: GVU

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Betreiber von Downloadportal Gwarez.cc zu 1,5 Jahren auf Bewährung verurteilt

Düsseldorf/Berlin, 3. April 2015: Links zu illegalen Spiele-Downloads zu setzen, ist strafbar – jedenfalls, wenn der Link-Setzer dies gewerblich tut. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Düsseldorf hat die „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ (GVU) in Berlin hingewiesen. Das Gericht hatte den 26-jährigen Betreiber des illegalen Spiele-Download-Portals „Gwarez.cc“ in einer Berufungsverhandlung zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Gewerbsmäßigkeit und Vorsatz entscheidend

Laut GVU hatte der Anwalt des angeklagten Daniel S. argumentiert, dass es kein Urheberrechtsverstoß sei, wenn man nur Links auf womöglich illegal verbreitete Computerspiel-Dateien setzt. Das Landgericht Düsseldorf schloss sich jedoch der Rechtsauffassung der Leipziger Richter in den Kino.to-Prozessen an, dass solche Linksammlungen illegal sind, wenn sie vorsätzlich und mit dem Zweck erfolgen, daraus gewerbsmäßig Gewinne zum Beispiel durch Werbung zu erzielen. Insofern hinke hier der Vergleich mit Suchmaschinen wie „Google“, die zwar unter Umständen auch Links zu illegalen Downloads auswerfen, dies aber durch automatisierte Such-Routinen zu Stande kommt und Google zudem entsprechende Suchergebnisse auf Anfrage auch löscht. hw

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt