News, Recht & Justiz, zAufi
Schreibe einen Kommentar

Nach Bund plant auch Sachsen ein Carsharing-Gesetz

Carsharing erfreut sich wachsender Beliebtheit: Der Dienst teilAuto zum Beispiel begann 1992 mit einem geteilten Vereins-Skida. Heute hat das Unternehmen rund 20.000 Nutzer in ganz Mitteldeutschland. Foto: teilAuto

Carsharing erfreut sich wachsender Beliebtheit. Foto: teilAuto

Gratis-Parkplätze für Autoteiler

Dresden, 1. September 2017. Heute ist das Bundes-Carsharing-Gesetz in Kraft getreten. Es soll die gemeinsame Nutzung von Autos fördern. Das neue Gesetz räumt Kommunen unter anderem die Möglichkeit ein, ihre an Bundesstraßen gelegenen Parkplätze speziell für Autoteiler kostenlos anzubieten. Sachsen will mit ähnlichen Regeln für Landstraßen im Frühjahr 2018 nachziehen.

Minister will 2018 sächsisches Straßengesetz novellieren

„Immer mehr Menschen entscheiden sich bewusst für Carsharing“, betonte der sächsische Wirtschafts- und Verkehrsminister Martin Dulig (SPD). „Der Gedanke der Nachhaltigkeit spielt dabei eine große Rolle. So ist man flexibel, unabhängig und kann sich trotzdem individuell bewegen. Die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer wird weiter wachsen.“ Gleichzeitig kündigte der Minister die Übernahme der Bundesregelungen in die Landesgesetzgebung an. „Wir wollen das gleiche Verfahren für Bundes- und Landesstraße und keine unterschiedlichen Rechtslagen.“ Im Frühjahr 2018 soll dazu die Änderung des Sächsischen Straßengesetzes in den Sächsischen Landtag eingebracht werden.

Rückgrat der „Shared Economy“

Carsharing gilt – neben den bereits in den 1920ern erprobten landwirtschaftlichen Genossenschaften – als Vorreiter der sogenannten „Shared Economy„, also jener Geschäftsmodelle, die auf geteilten Gütern und Diensten beruhen. Dazu gehören inzwischen neben den von mehreren genutzten Autos zum Beispiel auch Zimmerbörsen wie Airbnb oder Fablabs für 3D-Drucker und Laser-Cutter.

Laut Bundes-Angaben gibt es in Deutschland rund 1,3 Millionen registrierte Carsharing-Kunden, die gemeinsam insgesamt 16.100 Autos nutzen. „Die Zahl der Städte und Gemeinden mit einem Carsharing-Angebot erhöhte sich von 490 auf 537 – das sind 47 Orte mehr als im Jahr zuvor“, ieß es von der Bundesregierung.

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

Schreibe einen Kommentar