Dresden/Berlin, 11.4.2012: Das Landgericht Dresden hat den technischen Leiter des von der Justiz stillgelegten Film-Streaming-Portals „Kino.to„, Bastian P., zu drei Monaten und zehn Monaten Haft verurteilt. Das teilte die „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ (GVU) mit, sie bezeichnete das Strafmaß als „angemessen“. Nach dem Urteil attackierten Hacker mehrere Justizseiten im Internet und legten die Netzportale des Bundesjustizministeriums und der sächsischen Justiz zeitweise lahm.
„Angriffe wie diese stärken nur diejenigen, die keine offene Debatte über die Modernisierung des Urheberrechts führen wollen, die nur Gefahren durch das Netz sehen, nicht seine Chancen“, kritisierte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) diese Attacke. Das Urteil sei von der unabhängigen Justiz gefällt worden, auf das das Bundesjustizministerium keinen Einfluss habe. Heiko Weckbrodt
Ihre Unterstützung für Oiger.de!
Ohne hinreichende Finanzierung ist unabhängiger Journalismus nach professionellen Maßstäben nicht dauerhaft möglich. Bitte unterstützen Sie daher unsere Arbeit! Wenn Sie helfen wollen, Oiger.de aufrecht zu erhalten, senden Sie Ihren Beitrag mit dem Betreff „freiwilliges Honorar“ via Paypal an:
Vielen Dank!