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Amtsrichter: Nutzer von kino.to strafbar

Abb.: hw

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Leipzig, 27.12.2011: Wer über Streaming-Dienste wie Kino.to illegale Filmkopien anschaut, macht sich strafbar. Das hat nach Angaben der „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ (GVU) der Leipziger Amtsrichter Mathias Winderlich in seiner Urteilsbegründung gegen einen Kino.to-Partner erklärt.

Bisher galt die Rechtslage bei Streaming-Portalen als unsicher. Denn anders als beispielsweise in Torrent-Netzwerken legt der Nutzer keine zusammenhängende Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes (etwa eines Kinofilms oder eines Computerspiels) an und verteilt auch keine Datenpakete. Vielmehr wird der Film in solchen Diensten als Datenstrom auf den Endrechner geschickt, der Inhalt wird dabei live konsumiert. Solche Angebote finanzieren sich meist durch Werbung – im Fall des im Juni 2011 durch die Staatsanwaltschaft Dresden gesperrten Portals „Kino.to“ handelte es sich dabei um Millionen-Einnahmen.

„Mit dem Begriff ,vervielfältigen‘ habe der Gesetzgeber jedoch das ,Herunterladen‘ gemeint“, zitiert die GVU Richter Winderlich. „Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen. Nichts anderes finde beim Streaming statt: Es würden Datenpakete sukzessive heruntergeladen. Dies sei eine sukzessive Vervielfältigung. Jeder Nutzer von illegalen Streaming-Portalen müsse sich bewusst sein, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen könne.“

Es bleibt allerdings abzuwarten, ob diese Rechtsauffassung vor höheren Instanzen Bestand behalten wird: Normalerweise setzt sich in solchen Grundsatzfragen erst ab der Ebene „Oberlandesgericht“ eine gesicherte städnige Rechtsprechung durch.

Im konkreten Fall angeklagt war allerdings kein Nutzer, sondern ein Kompagnon von Kino.to. Der 47-Jährige hatte einen Teil der technischen Infrastruktur für das Portal bereit gestellt, nämlich „das Anmieten und die technische Betreuung von Internetrechnern im Ausland“. Das Amtsgericht verurteilte den Mann deshalb zu drei Jahren und fünf Monaten Gefängnis. Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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