Facebook-Nutzer wegen Vorschau-Bild abgemahnt
Köln, 4. Januar 2012: Selbst ein lediglich per Link geteiltes Foto von einer fremden Internetseite kann schon eine Abmahnung nach sich ziehen: Die auf Bildrechte im Internet spezialisierte Berliner Anwaltskanzlei „Pixel.law“ hat laut Angaben des Kölner Internetrechtsanwaltes Christian Solmecke kürzlich einen Facebook-Nutzer abgemahnt, weil dieser auf seiner Pinwand einen Link geteilt – und dabei auch das automatisch vorgeschlagene Vorschaubild. Die Abmahnanwälte sahen darin eine Urheberrechtsverletzung, forderten von dem Facebook-Nutzer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadensersatz und die Erstattung der Abmahnkosten im Gesamtvolumen von rund 1800 Euro.
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