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Pocketbook begrüßt Steuersenkung für e-Books von 19 auf 7 %

Enrico Müller ist Geschäftsführer der Pocketbook Readers GmbH aus Radebeul. Foto: Poecketbook

Enrico Müller ist Geschäftsführer der Pocketbook Readers GmbH aus Radebeul. Foto: Poecketbook

Lesegeräte-Entwickler aus Radebeul drängen aber auch auf Vergünstigung für eReader-Bundles

Radebeul, 2. August 2019. Pocketbook Deutschland aus Radebeul begrüßt die Pläne der Bundesregierung, die Mehrwertsteuer auf elektronische Bücher von 19 auf sieben Prozent zu senken – und sie damit dem gedruckten Buch gleichzustellen. „Endlich zieht ein wenig Vernunft im Mehrwertsteuer-Irrsinn ein – zumindest in der Medien- und Buchbranche“, kommentierte Enrico Müller, Geschäftsführer der Pocketbook Readers GmbH aus Radebeul, den entsprechenden Kabinettsbeschluss aus Berlin. „Diese Änderung war lange überfällig und erleichtert insbesondere auch mehr jungen Menschen den Zugang zu Büchern, Bildung und Nachrichten.“

Nach Okay aus Brüssel war Steuersenkung möglich

E-Books werden bisher in Deutschland höher besteuert als gedruckte Bücher. Dies galt schon lange in der Branche als absurd, da die Einstufung des Buches als „Kulturgut“ schwerlich von seiner Publikations-Form abhängig sein kann. Aber da die EU aus Gründen des fairen Wettbewerbs argwöhnisch über mögliche Steuergeschenke der Mitgliedsstaaten an diverse Wirtschaftsbranchen wacht, konnte die große Koalition in Berlin die Steuersenkung erst beschließen, nachdem die Kommission in Brüssel dafür grünes Licht gegeben hatte. Die Umsatzsteuersenkung ist nun im Regierungs-Entwurf für das Jahressteuergesetz verankert.

Gebündelte Angebote weiter mit 19 % besteuert

Allerdings Pocketbook hier Nachbesserungsbedarf: Das in der Ukraine gegründete Unternehmen, das inzwischen in der Schweiz und in den USA residiert, entwickelt Lesegeräte (e-Reader) für elektronische Bücher. Hergestellt werden die Geräte durch den Auftragsfertiger Foxconn in Taiwan hergestellt. Vertrieben werden e-Reader heute oft gekoppelt mit E-Buch-Angeboten. Und daher auch die Kritik von Pocketbook Deutschland: Gebündelte Angebote seien nämlich auch künftig von dem reduzierten Mehrwertsteuersatz ausgeschlossen. „Diese sind aber ein wesentlicher und wachsender Teil des Vertriebs digitaler Publikationen und sollten ebenfalls mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz begünstigt werden“, argumentierte Geschäftsführer Müller. „Ich hoffe sehr, dass der Bundestag da noch nachbessert, so dass die reduzierte Mehrwertsteuer künftig auf alle relevanten Vertriebswege für digitale Bücher, Zeitungen und Zeitschriften gilt.“

Autor: hw

Quelle: Poecketbook, Bundespresseamt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt