Leipzig/Bonn , 8. Januar 2014: Die Verbraucherzentrale Sachsen hat der Telekom im Abmahnungsverfahren um die gedrosselten LTE-Flatrates des Unternehmens eine Fristverlängerung eingeräumt. Die Telekom hat nun bis Mitte Januar Zeit, auf die Kritik der Verbraucherschützer zu reagieren.
Diese hatten die Telekom abgemahnt, weil diese LTE-Datenfunktarife als Flatrates anpries, aber das Surftempo nach einem gewissen verbrauchten Monatsvolumen auf 384 Kilobit je Sekunde herunterdreht. Die Telekom hat sich inzwischen verpflichtet, auf die irreführende Werbung zu verzichten. Wegen des Drosseltempos hat das Bonner Unternehmen aber noch Verhandlungsbedarf angemeldet. Autor: Heiko Weckbrodt
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