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Verbraucherzentrale mit neuem Teilerfolg gegen „Drosselkom“

Kein Alien-Kopf, sondern ein LTE-Router von Vodafone. Abb.: hw

LTE-Router für den Heimgebrauch. Abb.: hw

Telekom weist nun deutlicher auf Volumengrenzen hin

Leipzig, 18. Dezember 2013: Die sächsische Verbraucherzentrale in Leipzig hat nun auch einen Teilerfolg im Kampf gegen die Drosselgrenzen der drahtlosen LTE-Internetzugänge der Telekom („Drosselkom“) erzielt: Der rosa Riese wird künftig auf seiner Internetseite deutlich auf die monatlichen Datenvolumen-Begrenzungen bei ihrem LTE-Tarif „Call & Surf Comfort via Funk“ hinweisen. Eine entsprechende Unterlassungserklärung habe die Telekom nach einer Abmahnung nun abgegeben, teilten die Verbraucherschützer heute mit.

Rosa Riese will noch mal über Drosseltempo nachdenken

In einem weiteren – und recht zentralen – Punkt der Abmahnung, der Stärke der Drosselklappe gewissermaßen, hat sich die Telekom allerdings weitere Bedenkzeit ausbedungen. Dabei geht es um die Surf-Geschwindigkeit, nachdem die Monatsdrossel bei einem LTE-Nutzer in Kraft getreten ist. Statt mit 16 bis 100 Megabit je Sekunde kann er oder sie danach nur noch mit 384 Kilobit je Sekunde ins Internet. Dies sei Steinzeitniveau und entspricht nicht der suggerierten Breitband-Versorgung, findet die Verbraucherzentrale. Sie hat der Telekom bis 8. Januar 2014 Zeit gegeben, diesen Punkt zu überdenken.

Auch Vodafones LTE-Drosseln abgemahnt

Eine ähnliche Abmahnung hatten die sächsischen Verbraucherschützer kürzlich Vodafone zugesandt. In beiden Fällen geht es um LTE-Datenfunktarife, die beide Konzerne als Ersatz für einen Festnetzanschluss bewerben. Die Verbraucherzentrale geht daher davon aus, dass darauf ein Urteil des Landgerichts Köln (Az. 26 O 211/13, rkr.) vom 30. Oktober 2013 übertragbar ist. Die Kölner Richter hatten im Falle eines Festnetzanschlusses per DSL die Telekom verpflichtet, ihrer „Flatrate“-Werbung gerecht zu werden und auf Drosselungen zu verzichten. Das Bonner Unternehmen hat daraufhin heute die Drosselgrenzen bei DSL und VDSL offiziell für nichtig erklärt.

Gericht: Schnelles Internet brauchen nicht nur Power-User

Das Gericht habe zur Begründung „eigens den stetig steigenden Bedarf an einem schnellen und kontinuierlich leistungsfähigen Internet betont, den es für ein breites Publikum und nicht lediglich für typische ‚Power-User bejahte“, so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

„Flieg, Drossel, flieg!“

„An diesem grundsätzlichen juristischen Maßstab muss sich die Deutsche Telekom in Bezug auf Ihre LTE-Tarife messen lassen und darf die Nutzer von Internet via Funk, die vom schnellen DSL abgekoppelt sind, nicht von der LTE-Datenautobahn direkt aufs Abstellgleisbefördern“, findet Henschler und fordert; „Flieg, Drossel, flieg!“. Autor Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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