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Telekom streicht Drossel aus Festnetz-Verträgen

Für die Telekom hat sich's erst mal ausgedrosselt. Foto: Heiko Weckbrodt

Für die Telekom hat sich’s erst mal ausgedrosselt. Foto: Heiko Weckbrodt

Auch Altkunden bleiben ungedrosselt

Bonn, 28. Dezember 2013: Die zuletzt als „Drosselkom“ verspottete Deutsche Telekom hat nun auch offiziell die Konsequenz aus den Protesten der Nutzer und aus dem verlorenen Prozess im Landgericht Köln gezogen und nun offiziell die Drossel-Klauseln aus ihren Festnetz-Verträgen gestrichen. Wie der Telekommunikations-Konzern aus Bonn heute mitteilte, werden „sofort die Volumen-Klausel in unseren neuen Festnetz-Verträgen gestrichen und in allen bestehenden Festnetz-Verträgen nicht angewendet“.

Telekom arbeitet nun an billigeren Drosseltarifen

Derweil arbeite man nun aber daran, neue Tarifmodelle zu entwickeln, die billiger als „echte“ Flaterates sein sollen, aber pro Monat nur ein bestimmtes Datenvolumen mit voller Anschlussleistung übertragen. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass die Telekom im nächsten Schritt wohl durch die Hintertür höhere Preise für die alten, ungedrosselten Verträge durchzudrücken versuchen wird, so dass sie ihre ursprünglichen Pläne (Aufpreise für unbeschränkte Datenvolumina) letztlich wohl doch einführen wird.

Von Richtern abgewatscht

Zur Vorgeschichte: Ähnlich wie es bei drahtlosen Internetanschlüssen via UMTS, HSDPA und LTE von Anfang an bei so gut wie allen Anbietern gehandhabt wurde, wollte die Telekom künftig auch Festnetzanschlüsse via DSL und VDSL ab einem bestimmten Monatsverbrauch auf zwei bis drei Megabit je Sekunde (ursprünglich sogar noch weniger) herunterdrosseln. Dagegen hatte sich breiter Widerstand geregt. Zudem hatte das Landgericht Köln erst kürzlich die Telekom darauf festgenagelt, dass diese ihre Tarife als „Flatrates“ vermarktet habe – und damit Drosselklappen auf eine Täuschung der Kunden hinauslaufen würden.

Auch LTE-Drossel nun unter Beschuss

Derweil nähert sich der Telekom wie auch dem Konkurrenten Vodafone bereits weiteres juristisches Ungemach: Die Verbraucherzentrale Sachsen hat beide Konzerne nun auch wegen der Volumenbegrenzung in den drahtlosen LTE-Verträgen abgemahnt – in dieser Sache ist aber noch nichts entschieden. Autor: Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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