Bitkom-Verband sieht Wachstumspotenzial für Konzepte à la „AirBnB“
Berlin/Dresden, 21. Juli 2014: Etwa drei Millionen Deutsche haben sich schon wenigstens einmal über Internetplattformen wie „AirBnB“ oder „9Flats“ für Ausflüge in Privatwohnungen Zimmer gemietet – und fünf mal soviele könnten sich das zumindest vorstellen. Das hat eine repräsentative „Aris“-Umfrage für den deutschen Hightech-Verband „Bitkom“ ermittelt. „Das Potenzial für Online-Plattformen zur Vermittlung privater Unterkünfte ist groß“, folgert Bitkom-Vizepräsident Ulrich Dietz und warnt davor, solche Geschäftskonzepte durch Verbote oder Besteuerung abzuwürgen.
Netzplattformen vermitteln Zimmer von privat zu privat
Plattformen wie „AirBnB“ vermitteln ganz Wohnungen oder einzelne Zimmer in Privatwohnungen tage- oder wochenweise zwischen Privatpersonen. Da dies oft billiger als ein Hotel ist und die Gäste so Land und Leute besser kennenlernen können, erfreut sich dieses Konzept steigender Beliebtheit. Für die Untervermietenden wiederum ist dies oft ein kleiner Nebenverdienst, eine Möglichkeit, andere Leute kennenzulernen beziehungsweise eine Chance, im eigenen Urlaub ihre leerstehende Wohnung sinnvoll zu nutzen zu lassen. Teilweise werden die Zimmer und Wohnungen auch unentgeltlich für eine gewisse Zeit nur getauscht. Laut der Aris-Umfrage sind insgesamt rund 2,5 Millionen Bundesbürger bereit, selbst über das Web oder entsprechende Apps private Unterkünfte auf Zeit anzubieten.
Nicht nur wegen der „Kohle“
„Ich will da gar nicht drumrumreden: Zuallererst geht es mir um das Geld, damit ich meine Wohnung weiter bezahlen kann“, sagte eine Dresdnerin, die über solch ein Portal gelegentlich ein Zimmer vermietet. „Aber allein wegen der Kohle würde ich es nicht machen: ich find es einfach schön und eine Bereicherung, wenn von überall her tolle Leute bei mir zu Besuch sind und meine Wohnung nicht so leer ist.“ Natürlich funktioniere dies nur auf Vertrauensbasis. „Aber bisher waren das immer total nette Leute aus der Online-Community.“
Auch Kritik am Konzept
Allerdings gibt es auch Kritik an dem Konzept. Diese dreht sich insbesondere um die Frage, ob und wie solche Wohnungs-Untervermietungen besteuert werden sollten und inwieweit diese Konzepte eine unlautere Unterbietungs-Konkurrenz für Pensions-Wirte und Hoteliers sind, die von ihren professionellen Zimmervermietungen leben müssen – und daher andere (nämlich höhere) Preise verlangen müssen. Eine Diskussion also, wie sie sich ähnlich um die App- und Internet-vermittelte neue Mietfahrer-Konkurrenz für die Taxis geführt wird.
Deutsche mehrheitlich gegen Verbote
„Die private Vermietung von Zimmern war bislang weitgehend jenen vorbehalten, die über eine Zweitwohnung oder ein Ferienhaus verfügen“, argumentierte Dietz. „Die neuen Internet-Plattformen ermöglichen nun viel mehr Menschen, auch kurzentschlossen die eigenen vier Zimmer auf Zeit anzubieten. Dabei stehen nicht immer finanzielle Aspekte im Vordergrund.“ Versuche, solche neuen Geschäftsideen mit Verboten zu verhindern, würden laut Umfrage von den Deutschen mit großer Mehrheit abgelehnt. „Wir müssen neue Ideen fördern und die Chancen der Shareconomy nutzen“, forderte Dietz. Autor: Heiko Weckbrodt
Ihre Unterstützung für Oiger.de!
Ohne hinreichende Finanzierung ist unabhängiger Journalismus nach professionellen Maßstäben nicht dauerhaft möglich. Bitte unterstützen Sie daher unsere Arbeit! Wenn Sie helfen wollen, Oiger.de aufrecht zu erhalten, senden Sie Ihren Beitrag mit dem Betreff „freiwilliges Honorar“ via Paypal an:
Vielen Dank!