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Nach Abmahnung: Drosselkom gibt LTE-Kunden 30 Gigabyte dazu

Für die Telekom hat sich's erst mal ausgedrosselt. Foto: Heiko Weckbrodt

Foto: Heiko Weckbrodt

Verbraucherzentrale: Altkunden können bis zu dreimal monatlich gratis zubuchen

Leipzig/Bonn, 17. Januar 2014: Die Verbraucherzentrale Sachsen aus Leipzig hat im Abmahn-Verfahren gegen die Drossel-Praxis der Deutschen Telekom einen Teilerfolg errungen: Um einer Klage zu entgehen, hat das Bonner Unternehmen für Bestandkunden (Vertragsabschluss vor dem 5. Dezember 2013) das monatliche Datenvolumen für ungedrosseltes Surftempo um 30 Gigabyte erhöht. Sprich: Wer bisher zum Beispiel mit dem LTE-Heimtarif „M“ nur 15 Gigabyte ungedrosselt verbrauchen durfte, kann nun pro Monat bis zu drei Mal zehn Gigabyte kostenlos zubuchen, kommt also auf 45 Gigabyte Inklusivvolumen. Danach allerdings schraubt die Telekom das Surftempo von 50 Megabit pro Sekunde auf nur noch 384 Kilobit je Sekunde herunter – in diesem Punkt ist der Rosa Riese hart geblieben, wie aus einer Mitteilung der Verbraucherschützer hervorgeht.

Bei Drossel selbst bleibt Telekom hart

Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte die Telekom im November 2013 abgemahnt, weil diese LTE-Datenfunk für daheim als Flaterate und als Ersatz für DSL-Internetanschlüsse per Kabel angepriesen hatte. Daraufhin strich die Telekom am 5. Dezember 2013 die „Flaterate“-Bezeichnung aus ihrer LTE-Werbung. Die Verbraucherschützer wollten eigentlich auch, dass die Telekom die Drosselung auf das Magertempo 384 kbs revidiert. In diesem Punkt kam es aber zu keiner Einigung. Immerhin sagte die Telekom aber noch zu, im März 2014 zu prüfen, in welchem Maße die LTE-Kunden die Gratis-Aufbuchung genutzt haben, um danach weitere Schritte zu prüfen.

Verbraucherschützer mühen sich nun um Anti-Drossel-Gesetz

Die Verbraucherschützer wollen nun eine Gesetzesänderung anstreben, die solche Drosselpraktiken verhindert. „Der Gesetzgeber muss den Anbietern nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen als Kompensation für deren marktbeherrschende Stellung bestimmte Pflichten diktieren, wenn es um die Grundversorgung der Verbraucher mit dem Internet geht“, heißt es aus Leipzig. Autor: Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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