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Nach Handyortungs-Skandal: Sachsen plant neues Gesetz

Abb.: Dubidub/Wikipedia

Abb.: Dubidub/Wikipedia

Dresden, 30.8.2011: Als Folge aus dem Dresdner Handydaten-Skandal will das sächsische Kabinett nun die Möglichkeiten der Polizei, Handys zu orten oder sogar abzuhören, gesetzlich einschränken. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat heute das sächsische Kabinett angekündigt.

Demnach sollen nur noch „besonders schwerwiegende Straftaten einen Anlass für nichtindividualisierte Funkzellenabfragen bieten können“, so Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP). Als Richtwert soll gelten, dass die mit der Handyortung zu klärende Straftat mit einem Mindestmaß von sechs Monaten Gefängnis sanktioniert ist – was zum Beispiel bei dem oft nach gewalttätigen Demos angeklagten „Landfriedensbruch“ nicht der Fall ist. Auch soll die Polizei die Verhältnismäßigkeit der Ortungsaktion künftig klarer abwägen und Schritt für Schritt dokumentieren.

Eine ausdrückliche vorherige Genehmigung durch einen Richter sieht der Gesetzentwurf allerdings nicht vor – nur im Nachhinein soll der Richter entscheiden, ob die Daten auch zur Aufklärung weiterer Straftaten verwendet werden dürfen. Insofern dürfte diese Entwurf wohl nur bedingt die Zustimmung der Opposition finden.

Hintergrund: Bei den Demonstrationen anlässlich des 66. Jahrestages der Zerstörung Dresdens war es am 19. Februar 2011 zu Krawallen zwischen linken und rechten Demonstranten gekommen, die Polizei hatte die Lage zeitweise nicht mehr in Griff. Im Nachhinein wurde bekannt, dass die Polizei Bewegungsprofile Tausender – auch friedlicher – Demonstranten erstellt hatte, indem sie deren Handys mittels der Funkzellentechnik geortet hatte. Der Dresdner Polizeipräsident Dieter Hanitsch musste daraufhin Ende Juni 2011 zurücktreten.

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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