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Leistungsschutzrecht: Bestätigungssystem bei Google News

Abb.: BSF

Abb.: BSF

Berlin, 21. Juni 2013: Der US-Internetkonzern „Google“ führt in Deutschland ein neues System ein, mittels dem Nachrichtenverlage bestimmen können, ob sie mit ihren Neuigkeiten bei „Google News“ gelistet werden wollen oder nicht. Damit reagiert das Unternehmen auf das neue deutsche Leistungsschutzrecht (LSR), laut dem nur die Verlage selbst ihre Nachrichten im Netz publizieren dürfen und News-Sammeldienste wie der von Google Entgelte bezahlen müssen, wenn sie solche News listen. Diese LSR-reglung soll allerdings ausdrücklich nicht für nicht gewerbsmäßige Seiten wie etwas Blogs gelten, wie das Justizministerium klargestellt hatte.

Google selbst sieht das neue System nur als ergänzende Möglichkeit für die Verlage, ihre Nachrichten von der automatischen Indizierung auszunehmen, da Ausschlüsse bisher schon durch entsprechende Einträge in der seiten-spezifischen Datei „robots.txt“ möglich waren. Der Konzern hofft anscheinend, durch eine ausdrückliche Einverständniserklärung der Verlage um eine Entgeltpflicht herumzukommen. Ob diesem im Fall einer Klage die Gerichte auch so sehen, bleibt abzuwarten. hw

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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