Berlin, 8.12.2011: Wer Internet-Musikportale nutzt, muss nicht die Katze im Sack kaufen: In Zukunft sind Lied-Hörproben von bis zu eineinhalb Minuten statt bisher maximal 30 Sekunden zulässig. Darauf haben sich der deutsche Hightechverband „Bitkom“ und die Musikrechte-Verwertungsgesellschaft „GEMA“ nun verständigt.
Die Einigung sieht auch Pauschalentgelte für Streaming-Portale vor, die Musik nicht zum Download anbieten, sondern direkt ausstrahlen – also Webradios zum Beispiel. Vor allem aber haben sich Bitkom und GEMA auf eine pauschale Urhebervergütung für Musik-Downlaods geeinigt. Die Anbieter müssen demnach – rückwirkend zum Januar 2002 – zwischen sechs und neun Cent netto pro Titel an die GEMA abführen. Als nächstes wollen beide Parteien über ähnliche Regelungen für Videoportale verhandeln. hw
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