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Steuerbonus Forschung ab 2020

Regnerationswürmer unterm Mikroskop. Foto: Heiko Weckbrodt

Foto: Heiko Weckbrodt

Bund will vor allem Auftragsforschung kleiner Unternehmen fördern

Berlin, 9. November 2019. In Zukunft wird es auch in Deutschland einen Steuerbonus geben, wenn ein Unternehmen forscht und insbesondere auch Forschung in Auftrag gibt. Das hat der Bundestag nun beschlossen. Wenn auch der Bundesrat zustimmt, könnte das Forschungszulagengesetz am 1. Januar 2020 in Kraft treten, teilte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) mit.

Wirtschaftsminister: Davon profitieren vor allem Mittelstand und Handwerk

„Eine große Hürde beim Thema Forschung und Innovation im deutschen Mittelstand fällt jetzt endlich“, kommentierte Minister Altmaier den Bundestagsbeschluss. „Von der Forschungszulage profitieren vor allem der Mittelstand, aber auch das Handwerk und viele Unternehmen in Ostdeutschland, die keine eigene Forschungsabteilung haben und auf Auftragsforschung angewiesen sind.“

Bund will auch Betriebe fördern, die Forschung in Auftrag geben

Das neue Gesetz sieht vor, dass forschende Unternehmen bis zu ein Viertel der dafür benötigten Personalkosten auf Antrag als Steuergutschrift zurück bekommen. Als Obergrenze hat der Bund eine halbe Million Euro pro Firma und Jahr festgelegt, weil die Wirtschafts- und Forschungspolitiker hier vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützen wollen. Und deshalb können die Unternehmen auch nicht nur eigene Personalkosten für Forschung und Entwicklung (FuE) geltend machen, sondern auch die entsprechenden Ausgaben bei Auftragsentwicklern. Das zielt eben auch auf kleinere Betriebe ohne eigene FuE-Abteilung. Die behelfen sich oft damit, neue Produkte oder Verfahren in Fraunhofer-Instituten, Unis, privaten Zuse-Instituten, Wissenschaftlich-Technischen Zentren oder anderen „Forschungs-Foundrys“ entwickeln zu lassen.

Andere Länder haben das schon lange

„Angesichts einer sich eintrübenden Konjunktur sowie tiefgreifender technologischer Transformationsprozesse der Wirtschaft“ komme dieses Förderinstrument „jetzt genau zum richtigen Zeitpunkt“, schätzte Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) ein. „Es wird der deutschen Wirtschaft neue Impulse geben.“ Andere Länder nutzen dieses Instrument bereits seit Jahren. Karliczek: „Mit dem Gesetz beseitigen wir also jetzt einen Standortnachteil und stärken hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland.“

Der Bitkom und andere Wirtschaftsverbände sowie Wirtschaftsforscher hatten in der Vergangenheit bereits darauf gedrungen, dass auch Deutschland eine steuerliche Forschungsförderung einführt.

Autor: hw

Quellen: BMWi, BMBF, Oiger-Archiv

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt