Bibliotheksverband begrüßt Grundsatz-Entscheidung
Karlsruhe/Berlin, 17. April 2015: Bibliotheken dürfen Bücher aus ihrem Bestand digitalisieren, auch ohne ausdrückliche Erlaubnis eines Verlags an elektronischen Leseplätzen zugänglich machen – und es den Nutzern ermöglichen, die so entstandenen eBücher (eBooks) auszudrucken oder auf USB-Sticks zu speichern. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.
Der „Deutsche Bibliotheksverband“ (DBV) hat den Richterspruch heute in Berlin ausdrücklich begrüßt. „Die Entscheidung macht auf mich den Eindruck, als könnten deutsche Gerichte nunmehr nachvollziehen, was die Aufgaben von Bibliotheken in der heutigen Zeit ist“, kommentierte BGH-Vorsitzender Frank Simon-Ritz. Das Verfahren zwischen der Technischen Universität Darmstadt und einem Verlag hatte sich über sechs Jahre hingezogen und auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigt. hw
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