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No Porno, no Piraterie: Anwalt stellt Muster-Internetbelehrung für Kinder ins Netz

Abb.: hw

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Köln, 22. November 2012: Lieber Papa! Ich verspreche, keine Pornoseiten im Internet zu besuchen und mir keine Kinofilme aus dem Netz zu saugen… So ähnlich etwa ist der Tenor des „kindgerechten“ Internetnutzungs-Vertrags, mit dem sich Eltern künftig gegen Klagen der Musik- und Filmindustrie absichern sollen und den der Kölner Internet-Anwalt Christian Solmecke nun als kostenfreies Muster ins Netz gestellt hat.

Christian Solmecke

Christian Solmecke. Abb.: WBS/Typemania

„Den Mustervertrag können die Eltern von unserer Homepage herunterladen, ihn ausdrucken und mit den Kindern im Rahmen einer Belehrung durchgehen“, erläuterte Solmecke. „Am Ende unterschreiben alle Beteiligten den Vertrag und merken das Datum mit an. Im Falle eines Falles können die Eltern nun jederzeit belegen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.“

Hintergrund: Solmeckes Kanzlei hatte kürzlich für eine Klientin ein BGH-Grundsatzurteil erwirkt, laut dem Eltern nicht zwingend für illegale Online-Aktivitäten ihrer Kinder haften müssen, wenn sie die lieben Kleinen über die Schändlichkeit von Software- und Musikpiraterie und die Tücken des Internets aufgeklärt haben. Im konkreten Fall hatte es zwar genügt, dass Solmeckes Mandantin den Richtern dies glaubhaft machen konnte. Der Anwalt hält für künftige Fälle einen schriftlichen Belehrungsbeleg, den Kinder und Eltern unterschreiben, für sicherer. Der Mustervertrag enthält übrigens neben der Tauschbörsen-Problematik weitere Belehrungen über Gefahren im Internet. Heiko Weckbrodt

– > Der Mustervertrag ist hier zu finden, außerdem gibt es von Solmecke einen Elternratgeber über „File Sharing“ und Abmahngefahren als kostenloses eBuch
Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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