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Insolvenzgericht genehmigt für Solarwatt Eigensanierung

Solarkraftwerk von Solarwatt in Tschechien. Abb.: Solarwatt

Solarkraftwerk von Solarwatt in Tschechien. Abb.: Solarwatt

Dresden, 13.6.2012: Das angeschlagene Photovoltaikunternehmen Solarwatt Dresden darf eine Sanierung in Eigenverwaltung versuchen. Einen entsprechenden Antrag nach Paragraph 270 b der Insolvenzordnung hat heute das zuständige Amtsgericht (AG) Dresden genehmigt, teilte die Firma mit.

Dem Unternehmen wird mit Rechtsanwalt Rainer M. Bähr von der Kanzlei Hermann ein Sachverwalter zur Seite gestellt, der den Sanierungsprozess überwachen soll. Die nächsten drei Monatsgehälter der angestellten Mitarbeiter seien über Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert, hieß es von Solarwatt.

Das Unternehmen hatte wegen Verlusten und sinkender Umsätze im Zuge der Solarkrise seine Überschuldung festgestellt und musste daher den Gang zum Insolvenzrichter antreten. Nach eigenen Angaben soll aber die Zahlungsfähigkeit von Solarwatt weiter gesichert sein, alle Garantien und neuen Rechnungen würden beglichen.

Hoffnungen ruhen auf Wandel zum Systemanbieter

Der kürzlich ausgewechselte Solarwatt-Vorstand (Wir berichteten) hofft, durch eine Restrukturierung weg vom reinen Solar-Modulhersteller hin zum Systemanbieter sowie neue Kapitalzuschüsse der Aktionäre das Unternehmen gesunden zu können. Zu diesem Konzept gehören die bereits vorgestellten Solar-Dachschindeln, aber auch neue Systemlösungen, die die Eigenversorgungsquote von Häusern durch Solarenergie auf 70 bis 80 Prozent erhöhen sollen. Entsprechende Pakete mit Lithium-Eisenphophat-Akkus und Software-Managern stellen die Dresdner derzeit auf der Messe „Intersolar“ in München vor.

Solarwatt hat nun bis Ende Juli 2012 Zeit, dem AG Dresden ein schlüssiges Sanierungskonzept vorzulegen – sonst droht ein klassisches Insolvenzverfahren. Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt