Kiel/Köln, 19.8.11. Wer einen der beliebten „Gefällt mir“-Knöpfe von „Facebook“ auf seiner Internetseite einbindet, verstößt möglicherweise gegen den deutschen Datenschutz. Diese Ansicht vertritt zumindest das „Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein“ (ULD) und hat alle Internetseitenbetrieber aus diesem Bundesland aufgefordert, die Knöpfe bis Ende September zu entfernen, sonst drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro. Das berichten der Branchendienst „Meedia“ und die Agentur „Typemania“.
Die Argumentation der Datenschützer: Facebook verwendet die „Gefällt mir“-Funktion, um Internetbeweguns- und Nutzerprofile in den USA zu speichern. Dabei werden auch Daten von Internetsurfern abgegriffen, die nicht bei Facebook registriert und damit dessen Nutzungsbestimmungen akzeptiert haben. Dies verstoße gegen deutsches Recht.
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei „Wilde Beuger Solmecke“ hat Internetseitenbetreibern nun empfohlen, die „Gefällt mir“-Knöpfe nicht mehr direkt anzubinden, sondern als Grafik. Erst wenn der Nutzer auf dieses Bild klickt und einer ebenfalls eingebundenen Datenschutzbestimmung zustimmt, dürfe die Funktion aktiv werden. Eine solche Lösung praktiziere bereits der Radiosender „SWR3“.
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