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300.000 Euro mit illegal vertickten Spielerüstungen kassiert

Repräsentative Rüstung Foto: Peter Weckbrodt

Foto: Peter Weckbrodt

Mutmaßliche Betrüger kapern Rollenspiel – nun stehen sie in Dresden unter Anklage

Dresden, 4. Februar 2023. Weil sie das Online-Rollenspiel „Metin2“ gekapert, illegal angeboten und dabei rund 300.000 Euro durch den illegalen Verkauf von virtuellen Waffen, Rüstungen und anderen Spielgegenständen erlöst haben sollen, müssen sich demnächst drei Deutsche in Sachsen verantworten. Das hat die Staatsanwaltschaft Dresden mitgeteilt.

Trio soll sich vor der Wirtschaftsstrafkammer verantworten

Die Staatsanwälte haben ihre Anklage nun bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden eingereicht. Sie werfen den drei Männern im Alter von 31, 37 und 50 Jahren die „gemeinschaftliche gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“ vor.

Panama-Firma hostete den illegalen Spiele-Server

Den Plan dazu habe das Trio bereits 2010 gefasst. Sie hosteten dann mit einer in Panama ansässigen Firma in der Schweiz einen Spiele-Server für „Metin2“, obwohl sie dafür keine Erlaubnis der Rechte-Inhaber hatten. Geld machten die mutmaßlichen Betrüger laut der Anklage, indem sie von den Nutzern einerseits Entgelte für den Spielezugang kassierten, anderseits virtuelle Güter wie eben Rüstungen oder Waffen aus dem Spieleuniversum vertickten. „Hierzu mussten die Spieleteilnehmer zunächst mittels verschiedener Bezahlmethoden (wie PayPal oder Pay-safe) die passende Spielewährung kaufen (Coins), die sie dann für den Erwerb virtueller Güter einsetzen konnten“, so die Staatsanwaltschaft.

Zeitweise über 100.000 Spieler registriert

Anfang Juli 2011 seien auf dem illegalen Server bereits über 100.000 Nutzer registriert gewesen. „Zwischen Oktober 2010 und Mai 2015 sollen die Beschuldigten Einnahmen von über 450.000 Euro erzielt haben, wovon ihnen über 300.000 Euro als Gewinn tatsächlich zugeflossen sein sollen“, berichten die Ankläger.

Nun müssen die Richter am Landgericht Dresden darüber entscheiden, ob sie das Hauptverfahren eröffnen und wann eine Verhandlung beginnen soll.

Autor: hw

Quelle: STA DD

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt