
Braucht die EU einen eigenen Finanzminister mit eigenem Haushalt? Frankreich ist dafür, Deutschland eher dagegen, Foto: Heiko Weckbrodt
Bundestag kippt die bisherige hohe Mindestbeitrags-Bemessungsgrenze
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Leipzig, 20. Oktober 2018. Die CDU-nahe Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) Sachsen hat die geplante Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Freiberufler und andere Selbstständige mit niedrigem Einkommen begrüßt. „Dieser Beschluss war längst überfällig“, betonte der sächsische MIT-Vorsitzende Markus Reichel. „Hiermit sorgen wir dafür, dass vor allem Einzelunternehmern und Freiberufler mehr Geld zur eigenen Verfügung bleibt. Auch Gerade auch Neugründer und Start-ups würden von der Neuregelung profitieren.
Mindestbeitrag sinkt 2019 auf 171 Euro
Der Mindestbeitrag für „freiwillig“ in gesetzlichen Krankenkassen Versicherte sinkt im Januar 2019 deutlich: von bisher 422 Euro auf dann 171 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung zusammengerechnet. Dafür hatte der Bundestag in dieser Woche beschlossen, die sogenannte Mindestbeitrags-Bemessungsgrenze für freiwillig Versicherte von 2283,75 auf 1140 Euro zu halbieren. Bisher war der Gesetzgeber – und damit die Krankenkasse – automatisch davon ausgegangen, dass jemand, der sich selbstständig macht, gleich mindestens 2283,75 Euro im Monat verdient – und danach die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung berechnet. Dies ist für viele Ein-Mann- oder Ein-Frau-Betriebe und Freiberufler, zumindest in der Anfangsphase, aber eine völlig unrealistische Annahme. Und viele selbstständige Hausmeister, Putzfrauen, freie Journalisten, Künstler und andere Berufsgruppen nehmen dauerhaft weniger als 2283,75 Euro im Monat ein. Das hat nun auch der Gesetzgeber eingesehen.
Auto: hw
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