Gericht: Gekaufte Rezensionen verstoßen gegen Wettbewerbsrecht
Hamm/Köln, 18.1.2012: Gekaufte Lobhudeleien im App-Store, bei Amazon oder in anderen Internetläden sind nicht nur eine moralisch höchst zweifelhafte Irreführung von Konsumenten, sondern auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm hervor.