Europarichter erlauben Netzsperren für Filmpiraten-Portale
Deutsche Constantin begrüßt Grundsatz-Entscheidung Luxemburg, 28. März 2014: Die deutsche Filmgesellschaft „Constantin“ hat die gestern getroffene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begrüßt, dass Netzsperren gegen Filmpiraterie-Portale wie „kinox.to“ oder „movie4k“ zulässig sind.