Alle Artikel mit dem Schlagwort: Youtube

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BGH: Youtube muss IP-Adressen von Nutzern nicht herausrücken

Anwälte kritisieren Urteil als „Hintertür für Raubkopierer“ Karlsruhe, 10. Dezember 2020. Youtube muss nur die Post-Adresse, nicht aber die IP-Adressen, Telefonnummer oder E-Mail mutmaßlicher Filmpiraten herausgeben, wenn der Rechte-Inhaber das verlangt. Das hat nun der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entscheiden ) Urteil vom 10. Dezember 2020 – I ZR 153/17). Die Richter stützten sich dabei auf eine vom BGH angeforderte Einschätzung des Gerichtshofs der Europäischen Union. In einer ersten Reaktion kritisierte die Dortmunder Wirtschaftskanzlei Spieker & Jaeger dieses Urteil als „offene Hintertür für Raubkopierer“.

Immer mehr Menschen teilen Online-Nachrichten über Facebook, dagegen hat Twitter fast ganz an Bedeutung verloren, haben Professor Thorsten Strufe von der TU Dresden und seine Dormunder Kollegen ermittelt. Foto: Heiko Weckbrodt

Im Netz-Zeitalter verschwimmen Original und Kopie

Dresdner Informatik-Professor Thorsten Strufe im Interview: Wie das Internet die Eigengesetze des Populärkunst-Marktes verändert Wenn Youtuber heute ihre Videos im Internet publizieren, erlauben sie in aller Regel nicht nur deren Weiterverbreitung, sondern hoffen sogar darauf, dass sie geteilt, kopiert, vielleicht sogar von anderen Netznutzer adaptiert oder verändert werden. Mehr und mehr stellt sich auch für andere Genres die Frage, ob Begriffe wie „Original“, „Kopie“ und „Fälschung“ aus dem klassischen Kunstmarkt im Internetzeitalter noch anwendbar sind. Für die Serie „TU-Experten befragt“ hat Oiger-Redakteur Heiko Weckbrodt darüber mit Professor Thorsten Strufe diskutiert, der an der Informatik-Fakultät den Lehrstuhl für Datenschutz und Datensicherheit leitet und seit Jahren auch die Entwicklungen in sogenannten „Sozialer Netzwerke“ erforscht. Wie scharf können wir im Netz zwischen Original, Kopie und Fälschung überhaupt noch unterscheiden? Prof. Thorsten Strufe: Nehmen wir zum Beispiel den Mashup-Trend im Netz: Da nimmt sich einer Teile aus einem Werbeclip, aus einem Youtube-Video und einem Film und schnipselt die zusammen, legt andere Töne oder Dialoge darunter. Und der nächste greift sich das und fügt noch diesen Effekt oder jenen Sound …

Prof. Anne Lauber-Rönsberg von der Jura-Fakultät der TU Dresden kennt sich mit den Fallstricken des Persönlichkeitsrechtes und des datenschutzes aus. Foto: Heiko Weckbrodt

Unis in Sachsen feilen an einem eigenen Videocampus

TU Dresden und weitere Unis an datenschutz-konformer digitaler Vorlesungsplattform beteiligt Dresden, 24. März 2016. In den USA ist „Massive Open Online Course“ (MOOC, deutsch etwa: Online-Studieren für die Massen) schon länger ein Mega-Trend. Auch in Deutschland und speziell in Sachsen filmen inzwischen mehr und mehr Hochschul-Dozenten in eigener Initiative ihre Vorlesungen und Seminare. Diese Mitschnitte laden sie dann auf Youtube, Vimeo oder andere Internet-Videoplattformen hoch, damit Hunderte oder gar Tausende Wissbegierige außerhalb der eigenen Uni daran teilhaben können. Datenschutzrechtlich agieren viele dieser eLearning-Pioniere allerdings in einer Grauzone, verstoßen unter Umständen sogar direkt gegen deutsches Datenschutzrecht, warnt Juniorprofessorin Anne Lauber-Rönsberg von der Jura-Fakultät der TU Dresden. Gemeinsam mit anderen Hochschulen im Freistaat arbeiten die Dresdner daher an einer eigenen digitalen Vorlesungsplattform, dem „Videocampus Sachsen“.

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BGH urteilt über Urheberrecht bei Youtube-Videos

Einbinden von Videos nur okay, wenn Rechteinhaber hinter Youtube-Veröffentlichung steht Karlsruhe, 11. Juli 2015. Internetnutzer dürfen öffentlich zugängliche Youtube-Videos auf ihren Internetseiten bei „Framing“ einbinden oder auf Facebook posten und verstoßen damit nicht gegen das Urheberrecht. Dies gilt allerdings nur, wenn der ursprüngliche Rechte-Inhaber das Video entweder selbst auf Plattformen wie Youtube oder Vimeo hochgeladen und dortzugänglich gemacht hat – oder einem anderen dazu die Erlaubnis gegeben hat. Dies haben im Tenor die Richter des 1. Zivilsenats im Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geurteilt (BGH-Urteil vom 9. Juli 2015, Aktenzeichen I ZR 46/12).

Auch Videos bzw. Filme in etwas schwachbrüstiger Bildqualität lassen sich mit PowerDVD beim Abspiel in Echtzeit aufmotzen. Abb.: Cyberlink

PowerDVD 15: Bluray-Abspiel-Software in neuer Version

Wer DVDs auf dem PC anschauen will, kann dies – je nach Betriebssystem – heute in aller Regel schon mit Bordmitteln oder kostenlosen Zusatzprogrammen tun. Sind Blurays abzuspielen, wird’s schon schwieriger, von 3D-Filmen oder anderen neueren Formaten einmal ganz abgesehen. Auf diese Lücke hat sich Cyberlink mit seiner Abspiel-Software „PowerDVD“ spezialisiert, die inzwischen in Version 15 erschienen ist.

Rot eingekringelt ist hier der Hinweis auf die neue Einbettungs-Funktion zu sehen. Abb.: BSF

YouTube testet neuen Einbettungshinweis

Ich habe gerade diesen neuen Hinweis (siehe Bild) bei YouTube gesehen, mit dem man auf die Möglichkeit hingewiesen wird, dass man eine Playlist teilen oder einbetten kann. Der Hinweis verschwindet nicht und man kann auf diesen auch nicht klicken. Irgendwie finde ich das Teil nervend, aber bisher habe ich es nur bei einem Video gesehen. Scheinbar testet YouTube hier eine neue Interaktionsaufforderung.

Abb.: BSF

Dresdner Lab-Geeks tanzen glücklich mit Zebra-Fischen

Auch Planck-Direktoren rocken mit Dresden, 8. März 2014: Um klar zu machen, wie glücklich es macht, Zellen zu mikroskopieren und inmitten von Gen-Zebrafischen zu forschen, haben die Labor-Heinis (amerikanisch: „Lab Geeks“) des Dresdner Max-Planck-Genetikinstituts einen „Happy“-Tanz hingelegt und das Video auf „Youtube“ hochgeladen. Selbst die Direktoren – darunter die Professoren Anthony Hyman und Elisabeth Knust – waren glücklich genug, ein kleines Tänzchen zu wagen.

Nerdplausch (8): Die Perlen des Spams

Internet, 4. November 2013: In unserer neuen Videofolge von „Oigers Nerdplausch“ auf „Youtube“ rezitieren Herr Ronny und Herr Heiko einige Prunkstücke des elektronischen Dosenfleischs, vulgo auch „Spam“ genannt: Angebliche Hirnkrebs-Erbinnen, die uns Millionen aufs Konto schieben wollen, Sparkassen-Pisher-Mails voller kyrillischer Aussetzer und vermeintliche Post von „ganz oben“. Viel Spaß! Autor: Heiko Weckbrodt

Bitkom: Musik-TV wandert ins Internet

Berlin, 23. Oktober 2013: Während die klassischen Musik-Fernsehsender der 1980er und 90er Jahre wie MTV und Viva fast nur noch Seifenopern, Trickfilme und „Reality Shows“ zeigen, spielt sich das Geschäft mit den Videoclips inzwischen größtenteils im Netz ab: 85 Prozent der 14- bis 29-Jährigen in Deutschland schauen sich zumindest gelegentlich Musik-Clips auf Youtube, Vimeo, QTom oder anderen Internetplattformen an. Unter den Internetnutzern aller Altersgruppen ist es immerhin mehr als jeder Zweite. Das hat eine „Aris“-Umfrage im Auftrag des deutschen Hightech-Verbandes „Bitkom“ ermittelt.

GEMA-Urteil: Landgericht verpflichtet Youtube zu Wort-Sperrfiltern

Hamburg, 20.4.2012: Im Streit zwischen der Rechtegesellschaft GEMA und dem Videoportal Youtube hat das Landgericht Hamburg heute ein Grundsatzurteil gefällt. Darin hat die GEMA zwar nur einen Teilerfolg erzielt, sich aber in einem zentralen Punkt durchgesetzt, der für viel Diskussionsstoff sorgen dürfte: Die Richter verurteilten Youtube zum Einsatz von Wortfiltern, die das Hochladen möglicherweise rechtswidrig kopierter Werke durch eine Stichwortsuche verhindern soll. Die ersten Reaktionen auf das Urteil fielen gemischt aus.