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Unis in Sachsen feilen an einem eigenen Videocampus

Prof. Anne Lauber-Rönsberg von der Jura-Fakultät der TU Dresden kennt sich mit den Fallstricken des Persönlichkeitsrechtes und des datenschutzes aus. Foto: Heiko Weckbrodt

Prof. Anne Lauber-Rönsberg von der Jura-Fakultät der TU Dresden kennt sich mit den Fallstricken des Persönlichkeitsrechtes und des datenschutzes aus. Foto: Heiko Weckbrodt

TU Dresden und weitere Unis an datenschutz-konformer digitaler Vorlesungsplattform beteiligt

Dresden, 24. März 2016. In den USA ist „Massive Open Online Course“ (MOOC, deutsch etwa: Online-Studieren für die Massen) schon länger ein Mega-Trend. Auch in Deutschland und speziell in Sachsen filmen inzwischen mehr und mehr Hochschul-Dozenten in eigener Initiative ihre Vorlesungen und Seminare. Diese Mitschnitte laden sie dann auf Youtube, Vimeo oder andere Internet-Videoplattformen hoch, damit Hunderte oder gar Tausende Wissbegierige außerhalb der eigenen Uni daran teilhaben können. Datenschutzrechtlich agieren viele dieser eLearning-Pioniere allerdings in einer Grauzone, verstoßen unter Umständen sogar direkt gegen deutsches Datenschutzrecht, warnt Juniorprofessorin Anne Lauber-Rönsberg von der Jura-Fakultät der TU Dresden. Gemeinsam mit anderen Hochschulen im Freistaat arbeiten die Dresdner daher an einer eigenen digitalen Vorlesungsplattform, dem „Videocampus Sachsen“.

MOOC verschafft mehr Menschen Zugang zu universitärem Wissen

Denn die neuen technologischen Möglichkeiten des Internetzeitalters führen heute an Hochschulen oft zu einem Konflikt von Zielen, die jedes für sich als gesellschaftlich akzeptiert gelten: „Auf der einen Seite ist das eine positive und faszinierende Entwicklung, denn durch solche MOOC-Angebote können mehr Menschen an universitärer Wissensvermittlung teilhaben“, argumentiert die Spezialistin für Datenschutz-, Medien- und Urheberrecht. „Auf der anderen Seite aber sehe ich da ganz viele rechtliche Probleme, zum Beispiel mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte der Präsenzteilnehmer an der jeweiligen Vorlesung.“ Denn wenn solche Videos im Netz verteilt werden, stellt dies zum Beispiel für den gefilmten Studenten das Recht auf das eigene Bild, ja sein Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung in Frage, wie es auch im deutschen Datenschutzrecht verankert ist.

Wegen Datenschutz: Kamera bleibt auf Professor fokussiert

An der Technischen Universität Dresden gilt daher die Richtlinie, dass Studenten grundsätzlich nicht gefilmt werden dürfen, wenn Vorlesungen im Video festgehalten werden. „Das gilt übrigens auch für Live-Übertragungen von Vorlesungen“, betont Anne Lauber-Rönsberg. Die volle Verantwortung, dies abzusichern, liege beim jeweiligen Dozenten.

Eine Möglichkeit, um zulässige MOOC-Videos zu produzieren: Die Kamera bleibt die ganze Zeit auf den Professor ausgerichtet, so dass keine Studenten ins Bild kommen. Alternativ könne der Dozent seine Vorlesung für die Aufzeichnung auch vor leeren Reihen wiederholen, meint die Juniorprofessorin.

Wie sicher sind Daten auf US-Servern?

Hinzu tritt bei internetgestützten Vorlesungen oder anderen Veranstaltungen, bei denen Videoströme oder andere Daten über den Atlantik übertragen werden, ein weiteres datenschutzrechtliches Problem: Spätestens seitdem die Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) die sogenannte „Safe Habor“-Reglung zwischen EU und USA kassiert haben, sind auch bei Kooperationen zwischen Universitäten in Deutschland und den Vereinigten Staaten besondere Vorkehrungen nötig, warnt Anne Lauber-Rönsberg: „Stellen Sie sich zum Beispiel eine eLearning-Zusammenarbeit mit einer Uni vor, bei der sich Dresdner Studenten auf einem US-Server einloggen müssen, um teilzunehmen – schon in dem Augenblick hätten wir eine unzulässige Datenübertragung aus dem EU-Raum heraus.“ Ähnliches gilt auch für Vorlesungs-Mitschnitte, die bei Youtube & Co. landen: In der Regel ist dann davon auszugehen, dass diese Video-Dateien physisch in US-Rechenzentren abgelegt werden. Dies ist rechtlich problematisch, da das US-amerikanische Datenschutzrecht einen geringeren Schutz als das europäische Recht bietet. Zwar haben die USA und die EU inzwischen Ersatzreglungen für „Safe Habour“ ausgehandelt. Aber wie rechtssicher die sind, bleibt abzuwarten.

Aline Bergert und Uwe Schellbach vom Medienzentrum der Bergakademie Freiberg arbeiten am Projekt "Videocampus Sachsen". Foto: TU Freiberg

Aline Bergert und Uwe Schellbach vom Medienzentrum der Bergakademie Freiberg arbeiten am Projekt „Videocampus Sachsen“. Foto: TU Freiberg

Für Videocampus Sachsen sind europäische Lösungen gefragt

Damit nun aber bildungspolitisch wünschenswerte und technisch innovative Lernmodelle nicht vollkommen durch den Datenschutz erstickt werden, „müssen Alternativlösungen mit europäischen Dienstleistern her“, sagt die Juniorprofessorin. Konkret arbeite die TU Dresden bereits an einem geeigneten Projekt mit, das nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Probleme für das eLearning im Freistaat ausräumen soll: Gefördert vom sächsischen Wissenschaftsministerium bauen demnächst acht Hochschulen unter Federführung der Bergakademie Freiberg den „Videocampus Sachsen“ (VCS) auf. Seit August 2015 prüfen die Partner zunächst, wie zum Beispiel Vorlesungsmitschnitte oder Liveübertragungen von Vortrags- und Tagungsveranstaltungen rechtskonform produziert, übertragen und online verfügbar gemacht werden können, ohne dass die universitären Netze zusammenbrechen.

Binnen 16 Monaten wollen die beteiligten Hochschulen zunächst untersuchen, ob und wie solch ein eigenes sächsisches System machbar und welche Hard- und Software erforderlich ist. Beteiligt ist auch das Medienzentrum der TUD, während sich Anne Lauber-Rönsberg um rechtliche Aspekte des VCS-Verbundprojektes kümmert. Liegen alle Gutachten vor, kann der eigentliche Aufbau der technischen Infrastruktur beginnen.

Autor: Heiko Weckbrodt

Hinweis: Dieser Beitrag ist ursprünglich im Universitätsjournal der TU Dresden erschienen und hier im Netz zu finden.

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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