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Internet-Hochzeit in Utah gilt nicht in Deutschland

Grafik: hw
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BGH: Über das Eherecht entscheidet der physische Ort des Ja-Wortes

Karlsruhe/Las Vegas, 28. November 2024. Hochzeiten in manchen US-Bundesstaaten gelten als schnell und unkompliziert. So wundern es kaum, dass manches Paar auch schon auf die Idee gekommen ist, das Eheglück noch weiter zu beschleunigen und gleich per Videoschalte zu heiraten. Doch dem hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nun de facto einen Riegel vorgeschoben: Eine nur per Videotelefon vor einem Standesbeamten in Utah geschlossene Ehe gilt nicht in Deutschland, hat nun der XII. Zivilsenat entschieden.

Nigerianisches Paar hatte per Videoschalte von Deutschland aus in den USA geheiratet

Im konkreten Falle hatte ein in Deutschland lebendes nigerianisches Paar im Mai 2021 per Videotelefonie die Ehe vor einer Behörde in Utah/USA geschlossen. „Während der Eheschließung befanden sich beide Antragsteller in Deutschland und gaben ihre Erklärungen im Wege der zeitgleichen Übertragung in Bild und Ton gegenüber der Behörde in Utah ab“, referiert der BGH die Vorgeschichte. „Sie erhielten anschließend eine amerikanische Eheurkunde mit Apostille.“

Die hat dann aber die zuständige Meldestelle in Deutschland nicht anerkannt, worauf beide noch mal neu in Deutschland heiraten wollten, was wiederum das Standesamt an der Frage zweifeln ließ, ob die beiden nun schon verheiratet seien oder nicht. Letztlich landete der Streit vor dem höchsten Zivilgericht.

Und das erklärte die Tele-Heirat nun für ungültig. Grund: nach deutschem Recht müssen „die Erklärungen der Eheschließenden vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgegeben werden“, heißt es von dem Gericht. „Die Missachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Inlandsform hat zur Folge, dass die Online-Eheschließung vor der ausländischen Behörde im Inland unwirksam ist. Da hier die Eheschließungserklärungen in Deutschland abgegeben wurden, hätte die nach inländischem Recht vorgeschriebene Form eingehalten werden müssen. Das war nicht der Fall.“

Letztlich bahnt sich aber doch ein Happy End an. Denn durch die BGH-Entscheidung, dass ihre Tele-Heirat ungültig ist, können beide nun doch noch mal neu in Deutschland heiraten.

Autor: hw

Quelle: BGH

Aktenzeichen: BGH-Beschluss vom 25. September 2024 – XII ZB 244/22

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

Heiko Weckbrodt

[caption id="attachment_177887" align="aligncenter" width="155"]Heiko Weckbrodt. Foto: Katrin Tominski Heiko Weckbrodt. Foto: Katrin Tominski[/caption] Heiko Weckbrodt war 16 Jahre als Redakteur bei den "Dresdner Neuesten Nachrichten" tätig und betreute dort neben anderen Themen die Schwerpunkte Wirtschaft, Technologieunternehmen und Forschung sowie die Computerseite. Studiert hat er Publizistik und Geschichte mit dem Fokus DDR-Wirtschaftsgeschichte. Inzwischen ist er als freiberuflicher Journalist tätig und publiziert vor allem auf der Nachrichtenplattfom "Oiger", schreibt aber gelegentlich auch für andere Magazine und Publikationen. Lieblingsbeschäftigung: Lesen! Privat schreibt er über seine Ausflüge auf dem Blog "Reise-Oiger". Heiko Weckbrodt ist Autor der Sachbücher

Profile

Kurzvita:

•  Geboren 1970 • 1991-96 Studium der Geschichte und Publizistik an der Freien Universität Berlin • 1990-1997: zunächst nebenberuflich, später als Vollzeitjob freier Journalist (u. a. Siegener Zeitung, Sächsische Zeitung, Dresdner Neueste Nachrichten) • 1999-2000 Volontariat bei den Dresdner Neuesten Nachrichten • 2000-2014: Redakteur bei den Dresdner Neuesten Nachrichten (u.a. Gerichtsreporter, Sozialpolitik, Wirtschaft, Forschung) • seit 2015: freiberuflicher Journalist und Herausgeber des Nachrichtenportals Oiger