Datenschutzbeauftragte moniert „tiefen Eingriff in die Grundrechte“
Dresden/Görlitz, 24. September 2024. Als „tiefen Eingriff in die Grundrechte“ und einen möglichen Verfassungsverstoß hat die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert den Einsatz von automatischen Gesichtserkennern für die Jagd auf Kriminelle im Freistaat kritisiert. Beim Einsatz solcher Software müsse die Polizei die „Verhältnismäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit wahren“, forderte sie.
Polizeidirektion Görlitz lässt Software nach Kriminellen suchen
So setze die Polizeidirektion Görlitz für Ermittlungen auch stationäre und mobile Kameras mit hoher Bildauflösung ein. „Ein automatisierter biometrischer Abgleich von aufgezeichneten Gesichtsbildern mit zuvor hinterlegten Referenzbildern findet nach meinen Erkenntnissen bisher in ausgewählten Fällen und ausschließlich auf richterlicher Anordnung statt“, räumte Hundert ein. „Gleichwohl halte ich diese Maßnahmen für höchst bedenklich.“ Sie sieht vor allem die Gefahr, dass auch Unbeteiligte von den Kameras erfasst und deren Gesichter von der Software ausgewertet werden. Diese „Eingriffstiefe“ sei „nicht ansatzweise von den aktuell geltenden Ermittlungsbefugnissen in der Strafprozessordnung gedeckt“, meint Hundert. Sie verweist dabei auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur digitalen Auto-Kennzeichen-Erfassung und das neue Künstliche-Intelligenz-Gesetz der EU.
Hundert selbst kann datenschutzrechtlich nicht viel gegen richterlich angeordnete Ermittlungsmethoden machen. Sie appelliert daher an Polizisten, Staatsanwälte und Richter, die Gesichtserkennung nicht einzusetzen. Außerdem hat sie ihre Bedenken dem sächsischen Innen- und dem Justizministerium gemeldet.
Quelle: Sächsische Datenschutzbeauftragte
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