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Hundert kritisiert digitale Gesichtserkennung durch Sachsens Polizei

Der Einsatz automatischer und teils auch KI-gestützter Bilderkennungs-Systeme für Ermittlungen ist umstritten. Visualisierung: MS Designer / Dall-E3
Der Einsatz automatischer und teils auch KI-gestützter Bilderkennungs-Systeme für Ermittlungen ist umstritten. Visualisierung: MS Designer / Dall-E3

Datenschutzbeauftragte moniert „tiefen Eingriff in die Grundrechte“

Dresden/Görlitz, 24. September 2024. Als „tiefen Eingriff in die Grundrechte“ und einen möglichen Verfassungsverstoß hat die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert den Einsatz von automatischen Gesichtserkennern für die Jagd auf Kriminelle im Freistaat kritisiert. Beim Einsatz solcher Software müsse die Polizei die „Verhältnismäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit wahren“, forderte sie.

Polizeidirektion Görlitz lässt Software nach Kriminellen suchen

So setze die Polizeidirektion Görlitz für Ermittlungen auch stationäre und mobile Kameras mit hoher Bildauflösung ein. „Ein automatisierter biometrischer Abgleich von aufgezeichneten Gesichtsbildern mit zuvor hinterlegten Referenzbildern findet nach meinen Erkenntnissen bisher in ausgewählten Fällen und ausschließlich auf richterlicher Anordnung statt“, räumte Hundert ein. „Gleichwohl halte ich diese Maßnahmen für höchst bedenklich.“ Sie sieht vor allem die Gefahr, dass auch Unbeteiligte von den Kameras erfasst und deren Gesichter von der Software ausgewertet werden. Diese „Eingriffstiefe“ sei „nicht ansatzweise von den aktuell geltenden Ermittlungsbefugnissen in der Strafprozessordnung gedeckt“, meint Hundert. Sie verweist dabei auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur digitalen Auto-Kennzeichen-Erfassung und das neue Künstliche-Intelligenz-Gesetz der EU.

Hundert selbst kann datenschutzrechtlich nicht viel gegen richterlich angeordnete Ermittlungsmethoden machen. Sie appelliert daher an Polizisten, Staatsanwälte und Richter, die Gesichtserkennung nicht einzusetzen. Außerdem hat sie ihre Bedenken dem sächsischen Innen- und dem Justizministerium gemeldet.

Quelle: Sächsische Datenschutzbeauftragte

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

Heiko Weckbrodt

[caption id="attachment_177887" align="aligncenter" width="155"]Heiko Weckbrodt. Foto: Katrin Tominski Heiko Weckbrodt. Foto: Katrin Tominski[/caption] Heiko Weckbrodt war 16 Jahre als Redakteur bei den "Dresdner Neuesten Nachrichten" tätig und betreute dort neben anderen Themen die Schwerpunkte Wirtschaft, Technologieunternehmen und Forschung sowie die Computerseite. Studiert hat er Publizistik und Geschichte mit dem Fokus DDR-Wirtschaftsgeschichte. Inzwischen ist er als freiberuflicher Journalist tätig und publiziert vor allem auf der Nachrichtenplattfom "Oiger", schreibt aber gelegentlich auch für andere Magazine und Publikationen. Lieblingsbeschäftigung: Lesen! Privat schreibt er über seine Ausflüge auf dem Blog "Reise-Oiger". Heiko Weckbrodt ist Autor der Sachbücher

Profile

Kurzvita:

•  Geboren 1970 • 1991-96 Studium der Geschichte und Publizistik an der Freien Universität Berlin • 1990-1997: zunächst nebenberuflich, später als Vollzeitjob freier Journalist (u. a. Siegener Zeitung, Sächsische Zeitung, Dresdner Neueste Nachrichten) • 1999-2000 Volontariat bei den Dresdner Neuesten Nachrichten • 2000-2014: Redakteur bei den Dresdner Neuesten Nachrichten (u.a. Gerichtsreporter, Sozialpolitik, Wirtschaft, Forschung) • seit 2015: freiberuflicher Journalist und Herausgeber des Nachrichtenportals Oiger