
Lange und Söhne gelten als Begründer des hohen Qualitätsanspruchs bei der Uhrenfertigung in Glashütte. Ihre einst erstrittene Glashütte-Regel wurde nun zu Bundesrecht erhoben. Hier im Zeitwerk Honeygold ist die Herkunftsbezeichnung „Glashütte“ zu sehen. Foto Lange & Söhne
50-Prozent-Regel zu Bundesrecht erhoben
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Glashütte/Berlin, 11. Februar 2022. Uhren mit der Herkunftsangabe „Glashütte“ sind nun auch durch eine Bundesverordnung geschützt: Demnach muss mindestens jeder zweite Fertigungsschritt in Glashütte erfolgen, damit eine Uhr diese Herkunftsangabe verwenden darf. Einige Prozessschritte sind auch in Dresden, Bärenstein und Lauenstein im Müglitztal zulässig. Eine entsprechende „Glashütteverordnung“ (GlashütteV) des Bundesjustizministeriums hat heute der Bundesrat beschlossen. Das hat die sächsische Justizministerin Katja Meier (Bündnisgrüne) mitgeteilt.
„Wichtiges Signal für Uhrmacherkunst im Osterzgebirge“
Die neue Verordnung schütze „nicht nur einen besonderen Qualitätsanspruch“, betonte Meier. „Sie setzt auch ein Zeichen für das Handwerk. Das bedeutet eine große Anerkennung für Glashütte.“ Ähnlich äußerte sich der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU): „Der Schutz der Herkunftsangabe ‚Glashütte‘ ist ein großer Erfolg für Sachsen und ein wichtiges Signal für die traditionsreiche Uhrmacherkunst im Osterzgebirge.“

Die frühere Firma „Nomos“ ging an der Glashütte-Regel pleite. Die heutige Nomos-Manufaktur dagegen hat in Glashütte den größten Teil der Wertschöpfungsschritte hin zu seinen Zeitmessern – hier eine Tangente-Uhr – in Glashütte und erfüllt insofern auch die Glashütte-Regel deutlich. Foto. Nomos Glashütte
Glashütte-Regel ist über 100 Jahre alt
Die oben skizzierte Glashütte-Regel gibt es zwar schon seit über 100 Jahren: Nach längeren Diskussionen in der Branche setzte das Uhrenunternehmen „Lange & Söhne“ 1910 gegen die damalige Firma „Nomos“ gerichtlich durch, dass sich nur jene Uhren als in Glashütte gemacht bezeichnen dürfen, bei denen 50 % der Wertschöpfung in eben diesem Ort vollbracht worden sind. Dies war aber zunächst nur ein gerichtlicher Vergleich, der erst nach zu ständigem Recht ausgeformt wurde. Die heutige Nomos-Manufaktur erfüllt die Glashütte-Regel übrigens deutlich. Die nun zu Bundesrecht erhobene Regel richtet sich in der Praxis heute auch nicht mehr so sehr gegen unambitionierte Neuansiedlungen im Müglitztal. Vielmehr schützt sie die Manufakturen in Glashütte vor allem gegen Imitatoren aus Asien, die erfahrungsgemäß die Produkte nahezu jeder bekannten europäische Marke imitieren und dann zu einem Bruchteil des Originalpreises verkaufen.
Autor: Heiko Weckbrodt
Quelle: SMJus, glashuetteuhren.de, Oiger-Archiv