Berlin, 22. März 2019. Unternehmen und andere Institutionen werden für den Mobilfunk der 5. Generation (5G) auch private lokale Frequenzen ersteigern können. Das hat die Bundesnetzagentur entschieden. Die Aufsichtsbehörde will damit zum Beispiel „Industrie 4.0“-Lösungen in Fabriken, Großlagern oder Umschlagplätzen ermöglichen, die neue Funklösungen für die vernetzung von Transportern, Robotern und anderen Maschinen brauchen.
Band zwischen 3,7 und 3.8 GHz reserviert
Konkret ist dafür der Frequenzbereich zwischen 3,7 und 3,8 Gigahertz (GHz) reserviert. Die Ersteigerer dürfen diese lokalen Frequenzen aber nicht nutzen, um öffentliche Handynetze anzubieten.
„Wir begrüßen es, dass die Bundesnetzagentur den reservierten Frequenzbereich ausschließlich für lokal begrenzte Anwendungen bereitstellen möchte“, kommentierte Präsident Achim Berg vom deutschen Digitalwirtschaftsverband „Bitkom“ aus Berlin diese Weichenstellung. „Industrieunternehmen und anderen Unternehmen wird dadurch ermöglicht, auf dem eigenen Gelände private 5G-Netze aufzubauen.“ Allerdings forderte Berg auch Sicherheit: Nur durch eine dauerhafte und verlässliche Festlegung auf eine Verwendung der reservierten Frequenzen ausschließlich für lokale, private Netze, die auch zukünftig keinen Anspruch auf National Roaming haben, kann die notwendige Planungssicherheit erreicht werden.“
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