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IT-Mittelstand begrüßt Ende des Störerhaftung

Öffentliche kostenlose WLAN-Netze sind zwar beliebt, bergen teils aber auch einige gefahren. Manche dieser Netze werden als Falle von Cyberkriminellen ausgeworfen, um Zugang auf dei Geräte von Passanten zu bekommen. Abb.: Kaspersky

Abb.: Kaspersky

Aachen/Berlin, 2. Juni 2016. Ausdrücklich begrüßt hat der „Bundesverband IT-Mittelstand“ (BITMi) die heutige Entscheidung des Bundestages, die Störerhaftung in WLAN-Netzen abzuschaffen. „Wir haben sehr gehofft, dass die digitale Vernetzung durch WLAN in Deutschland endlich in Bewegung kommt. Der heutige Bundestagsbeschluss geht einen Schritt in diese Richtung“, erklärt BITMi-Präsident Oliver Grün.

Wer zum Beispiel in einem Café öffentlich zugängliche Internetzugänge per WLAN-Funk anbietet, muss nach dem novellierten Telemediengesetz (TMS) im Regelfall nicht mehr wie bisher fürchten, frü Rechtsverstöße seiner Gäste haftbar gemacht zu werden. Diese „Störerhaftung“ hatte sich in den vergangenen Jahren durch mehrere Grundsatz-Entscheidungen de facto als Rechtsgrundsatz ganz speziell in Deutschland etabliert. Dieses Konzept hatte allerdings dazu geführt, dass die Bundesrepublik in der öffentlichen WLAN-Versorgung weit hinter anderen Ländern hinterher hinkt.

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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