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18 % höherer Stundensatz durch Mindestlohn

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. Foito (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. Foto (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

4 Millionen Jobs in Deutschland betroffen

Wiesbaden. 6. April 2016. Das Mindestlohn-Gesetz hat ab dem 1. Januar 2015 deutschlandweit rund vier Millionen Jobs mit einer Lohnuntergrenze geschützt. Für die betroffenen Werktätigen hat dies im Durchschnitt zu 18 % höheren Stundensätzen geführt. Dies geht aus einer Auswertung hervor, die das Statistische Bundesamt (destatis) in Wiesbaden heute veröffentlicht hat.

Demnach gab es zwar noch im April 2014 insgesamt etwa 5,5 Millionen Jobs, die mit weniger als 8,50 Euro pro Stunde bezahlt wurden. Aber weil das Gesetz einige Ausnahmeregeln vorsah (zum Beispiel bei bereits abgeschlossenen Tarifverträgen sowie für Azubis, Minderjährige und Praktikanten), griff die neue Untergrenze von 8,50 €/h ab Januar 2015 eben nur für 4 Millionen Jobs.

Frauen und Ostdeutsche überproportional betroffen

In Ostdeutschland betraf der neue Mindestlohn 22 % aller Jobs, in Westdeutschland dagegen nur 8,9 %. Im Übrigen waren Frauen mit einem Anteil von 61,7 % überproportional stark in den Mindestlohn-Jobs vertreten.

Zu berücksichtigen ist allerdings, dass ein 18 % höherer Stundensatz nicht automatisch einer 18-prozentigen Lohnerhöhung entspricht: Laut mehreren Berichten und Erhebungen reagierten einige Betriebe auf den Mindestlohn, indem sich Arbeitszeiten verkürzten und verdichteten. Ein massenhafter Job-Abbau, wie von einigen Ökonomen seinerzeit prophezeit, ist durch den Mindestlohn bisher nicht eingetreten.

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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